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De 51-Jährige und sein Verteidiger - Foto: O|N

FULDA "Wie im wilden Westen!"

Fall Onkel gegen Neffe: 5.600 Euro Geldstrafe und zwei Monate Fahrverbot

31.10.19 - Die sehr speziellen Familienverhältnisse, deren Zerrüttung das Amtsgericht Fulda jetzt an zwei Verhandlungstagen beschäftigt haben, waren offensichtlich der Auslöser für eine Straftat, die sich am 7. September letzten Jahres in der Fuldaer Pacellialle abgespielt hat. Nach vorausgegangenen heftigen Streitigkeiten der Familie hatte an diesem Tag der 51-jährige Onkel seinen 29-jährigen Neffen auf offener Straße mit Fäusten attackiert, nachdem er sich mit seinem SUV vor den des Neffen gestellt und ihn so am Weiterfahren gehindert hatte. Dessen Ehefrau auf dem Beifahrersitz hatte die Attacke mit ihrem Handy gefilmt. Das Video wurde im Gericht gezeigt.

Die Beweisaufnahme mit der Befragung von zwölf Zeugen hatte nach Ansicht des Gerichts ergeben, dass es sich bei dem Übergriff des Angeklagten um vorsätzliche Körperverletzung und versuchte Nötigung gehandelt habe. Dafür wurde der geständige 51-Jährige, der keine Angaben zu seinen Einkünften machen wollte, zu einer Geldstrafe von 5.600 Euro und zwei Monaten Fahrverbot verurteilt. Er muss außerdem die Gerichtskosten und die Auslagen des Nebenklägers tragen.

Nebenkläger und Anwalt Jochen Kreissl

Uneins waren sich zuvor die Staatsanwältin und der Vertreter des als Nebenkläger auftretenden Neffen in der Bewertung der Schwere der Schuld des Angeklagten und der Bemessung des Strafmaßes. Anwalt Jochen Kreissl monierte, der Angeklagte werde "mit Samthandschuhen"angefasst. Er habe keinerlei Reue gezeigt, die vergleichsweise milde Geldstrafenforderung der Staatsanwältin sei das falsche Signal. Wenn das Verhalten des 51-Jährigen nicht angemessen geahndet werde, führe das dazu, dass quasi das Faustrecht auf unseren Straßen gelte. Er sah ob der maximalen Brutalität des Angriffs auf seinen Mandanten eine kurze Freiheitsstrafe für angemessen an.

Amtsrichter Marg

Dem widersprach der Verteidiger des 51-Jährigen dezidiert, der eine Geldstrafe von 1.200 Euro für ausreichend erachtete. Er legte beim Plädoyer sein Hauptaugenmerk auf die Streitigkeiten der Familie im Vorfeld. Dabei seien vonseiten des Nebenklägers "außerordentlich unerfreuliche Beleidigungen" in solchem Ausmaß erfolgt, dass sie seinen Mandanten nachvollziehbar provoziert hätten. Bei der Darstellung von dessen Attacke auf ihn habe der Neffe übertrieben und mehrfach gelogen, befand der Verteidiger. Hätte der Nebenkläger nicht provoziert, wäre nichts passiert, so seine Schlussfolgerung.

Dieser Interpretation wollte der Richter nicht folgen, dem auch die nachträgliche Entschuldigung des Angeklagten nicht recht glaubwürdig erschien. Mit seiner aggressiven Tat "aus heiterem Himmel" habe er auch das Sicherheitsempfinden der Öffentlichkeit beeinträchtigt. Während sich der 51-Jährige nicht zu seiner Verurteilung und der gegen ihn verhängten Strafe äußerte, kündigte der Neffe an, gegen das aus seiner Sicht zu milde Urteil juristisch vorgehen zu wollen. (Carla Ihle-Becker)+++


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