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Hier im Tanner Steinweg ereignete sich der schlimme Unfall - Foto: O|N

FULDA 3.000 Euro Geldstrafe

90-Jährige in Tann überfahren - Verfahren gegen Unglücksfahrer eingestellt

02.11.19 - Können die Angehörigen eines 90-jährigen Unfallopfers damit leben, dass das Verfahren gegen den Unglücksfahrer gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt wird? "Er hat es ja nicht mit Absicht getan - und ist schon gestraft genug", lautet die versöhnliche Antwort, die Sohn und Nichte der an den Unfallfolgen Verstorbenen auf diese Frage geben. Der tragische Tod der Seniorin sollte jeden Autofahrer kurz innehalten lassen, um sich einzugestehen: das hätte auch mir passieren können. Was das Amtsgericht Fulda am Freitag intensiv beschäftigte, hat sich am 28. Dezember vor einem Jahr in Tann ereignet.

Verteidiger Rudolf Karras und sein Mandant Fotos: Laura Struppe

Richter Michael Wehner

Rechts Staatsanwalt Andreas Hellmich

Der 32-jährige Angeklagte war an diesem frostigen Morgen mit seinem Pkw den Steinweg in der Ortslage Tanns aus Richtung Rhönstraße kommend in Richtung Tannweg mit einer Geschwindigkeit von ca. 40 km/h gefahren. Gegen 09:20 Uhr betrat die 90-jährige Anna S. von links kommend 37 Meter vor ihm die Fahrbahn des Steinweges, um diesen zu überqueren. Der Staatsanwalt hatte zunächst vermutet, dass der Fahrer die Frau möglicherweise nicht rechtzeitig gesehen haben könnte, weil seine Windschutzscheibe zum Teil noch vereist war. Das ließ sich aber durch die Beweisaufnahme nicht gerichtsfest nachweisen. Sein Wagen traf die Frau ungebremst an der rechten Körperseite, sie wurde in der Folge 11 Meter durch die Luft geschleudert, prallte auf den Asphalt und erlitt hierbei so schwere Schädelverletzungen, dass sie am Folgetag im Klinikum Fulda ihren schweren Verletzungen erlag.

Richter Michael Wehner kondolierte zunächst den im Gericht anwesenden Angehörigen der Frau, dann wurde die Anklage verlesen, die dem Fahrer vorwarf, fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht zu haben. Der 32-Jährige, den das schreckliche Resultat dieser Fahrt sichtlich bis heute belastete, versicherte dem Gericht, er habe die Front- und beide vorderen Seitenscheiben vollständig freigekratzt, sei mit Licht und voll aufgedrehter Lüftung gefahren und habe gute Sicht gehabt, aber die plötzlich vor sich auf der Straße auftauchende Frau trotzdem nicht gesehen. Nach dem Aufprall habe er sofort angehalten und sei der schwer Verletzten zu Hilfe geeilt. Während die Frau notärztlich versorgt und ins Krankenhaus gebracht wurde, sei er von der Polizei vernommen worden. Auch er sprach den Hinterbliebenen sein Beileid aus.

Nachdem sechs Zeugen über das Tatgeschehen gehört worden waren, berichtete eine medizinische Gutachterin, die die Tote obduziert hatte, von den vielfachen Verletzungen der Frau, deren schweres Schädel-Hirn-Trauma schließlich zum Tod geführt habe. Der KfZ-Sachverständige Michael Mihm kam nach umfangreichen Berechnungen zu dem Schluss, dass der Unfall selbst bei rechtzeitiger Wahrnehmung der Frau durch den Fahrer nicht hätte vermieden werden können. Selbst bei einem abgebremsten Aufprall wäre die 90-Jährige vermutlich schwer verletzt worden. Dem Fahrer ließ sich kein Verschulden nachweisen. Schließlich stellte der Staatsanwalt den Antrag, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro einzustellen, womit sich alle Prozessbeteiligten einverstanden erklärten.

"Meine Mutter war gesund und rüstig. Sie hätte noch zehn Jahre leben können", sagte der Sohn der 90-Jährigen zum Abschluss traurig. Eine Mahnung an uns alle, aufmerksam und vorsichtig zu fahren. (Carla Ihle-Becker)+++


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