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ANZEIGE Quick Fixes ab 2020

Priller & Partner: Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen auf der sicheren Seite

13.12.19 - Ab dem 1. Januar 2020 ändert sich einiges im Umsatzsteuerrecht, unter anderem werden die Voraussetzungen für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung verschärft. Mit den Experten der Fuldaer Steuerberatungskanzlei Priller & Partner sind Sie trotz der neuen EU-Anforderungen auf der sicheren Seite.

Steuerberaterin Sonja Flügel

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer ist der Fingerabdruck des Unternehmens - und ab 2020 wird sie noch stärker zur Identifikation herangezogen: "Die formalen Voraussetzungen, gerade für innergemeinschaftliche Lieferungen, sind erhöht worden. Wenn ein Unternehmer seiner Pflicht zur Abgabe der zusammenfassenden Meldung nicht korrekt nachkommt, kann die Steuerbefreiung für die Lieferung versagt werden - bei einer Maschine im Wert von sechs Millionen Euro sind 19 Prozent Umsatzsteuer plötzlich ein riesiges Problem. Und wenn der Steuerberater kontaktiert wird, ist das Kind ja schon in den Brunnen gefallen. Deswegen beraten wir Unternehmen im Vorfeld, damit böse Überraschungen ausbleiben", erklärt Steuerberaterin Sonja Flügel. Neben einer Verschärfung der Regeln bei innergemeinschaftlichen Lieferungen werden ab dem 1.1.2020 außerdem Reihengeschäfte neu geregelt: " Hierbei wird die Ware über mehrere Unternehmer zum Kunden befördert. Die Lieferungen des sog. Zwischenhändlers werden hierbei neu definiert. Es kommt nunmehr darauf an, ob der Zwischenhändler die Ware befördert und mit welcher Umsatzsteueridentfikationsnummer er auftritt.

Nicht erkannte Reihengeschäfte können schnell sehr teuer werden, wir beraten unsere Mandanten auch in dieser Hinsicht. Dies betrifft auch Händler bei Amazon, die von der Lagerhaltung und dem Versand durch Amazon Gebrauch machen. Diese müssten sich eigentlich in mehreren für sie relevanten europäischen Ländern registrieren lassen und eventuell ausländische Steuern abführen, wenn die Ware in ausländischen Amazon-Lagern zwischengelagert wird - deswegen gilt es, frühzeitig das Steuerbüro einzuschalten."

Der Priller & Partner Standort in Hünfeld, Niedertor 13

Neben Beratungsgesprächen bietet die Steuerberatungskanzlei Priller & Partner auch Infoveranstaltungen an, bei denen ausführlich erläutert wird, wie die neuen Regelungen in die betrieblichen Prozesse zu integrieren sind. "Der Gesetzgeber will vor allem mehr Transparenz: Die formellen Anforderungen sollen dazu dienen, Schnittstellenprüfungen zu erleichtern. Die sogenannten 'Quick Fixes' sind als Sofortmaßnahme zu verstehen, um Mehrwertsteuerbetrug einzudämmen. Wer seine Prozesse jetzt analysiert, hat nichts zu befürchten. Allerdings ist die 'Tax Compliance', die Steuerehrlichkeit im Sinne der Sicherstellung der steuerlichen Rechtsbefolgung bei vielen Mittelständlern noch nicht ausreichend im Fokus. Deswegen ist es wichtig, die eigenen Mitarbeiter in dieser Hinsicht zu schulen und eine transparente Prozessbeschreibung für die Mitarbeiter aber auch für die Finanzverwaltung zur Verfügung zu stellen." Neue Regeln gelten ab Januar 2020 außerdem für sogenannte Konsignationslager, Warenlager von Unternehmen, die sich bspw. in der Nähe des Kunden befinden: Die umsatzsteuerliche Registrierung im Warenbestimmungsland für ausländische Konsignanten kann wegfallen, wenn bereits bei Bestückung des Lagers bekannt ist, wer der Käufer der Ware sein wird und bestimmte formale Voraussetzungen eingehalten werden. Auch hier spielen sowohl die Umsatzsteueridentifikationsnummer als auch die Zusammenfassende Meldung (ZM) eine Rolle.


Lindenstraße 20-22 | 36037 Fulda | Tel. 0661 92881-0
[email protected]  | www.priller-partner.de 
Weitere Standorte in Hünfeld, Bad Salzungen, Eisenach, Gera +++


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