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Armin Faber und Rechtsanwalt Dr. Jürgen Reiß während der Verhandlung im Fuldaer Landgericht 2016 - Archivfoto: O|N

FULDA/BAD SALZSCHLIRF Vorwürfe verjährt und nicht konkret genug

Anklage gegen Ex-Bürgermeister Armin Faber wegen Untreue nicht zugelassen

09.12.19 - Gegen den ehemaligen Bürgermeister von Bad Salzschlirf, Armin Faber, wird keine neue Anklage am Landgericht Fulda wegen Untreue im Amt erhoben. Das teilte auf Anfrage der Sprecher des Landgerichts Patrick Krug am Montag mit. "Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Fulda hat mit Beschluss vom 14.11. 2019 die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt und die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Fulda vom 31.1.2019 nicht zur Hauptverhandlung zugelassen." Dem 62-Jährigen, der von 2003 bis 2012 Bürgermeister von Bad Salzschlirf gewesen war, wurde vorgeworfen, beim Bewirtschaften des Hotels Badehof zum finanziellen Nachteil der Gemeinde agiert und damit einen "Vermögensschaden" für die Kommune verursacht zu haben.

2013 war deshalb Anklage gegen Faber erhoben worden. Der Prozess endete drei Jahre später mit einem Freispruch für den Ex-Bürgemeister. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hatte ein Jahr später, im August 2017, dieses Urteil wieder aufgehoben und den Fall zurück ans Landgericht Fulda verwiesen. Die hiesige Staatsanwaltschaft klagte Faber Anfang dieses Jahres wegen derselben Vorwürfe erneut an. Doch dieses neue Verfahren hat das Landgericht nun abgelehnt. Dagegen wehrt sich die Anklagebehörde und hat gegen den Beschluss sofortige Beschwerde eingelegt. Jetzt muss das Oberlandesgericht Frankfurt/Main entscheiden, wie es weitergeht.

"Habe mir nichts vorzuwerfen"

Armin Faber, der seit 2013 Geschäftsführer der TOMESA-Fachklinik in Bad Salzschlirf ist, äußerte sich auf O|N-Anfrage am Montag wie folgt zu der abgewiesenen Anklage der Staatsanwaltschaft: er habe sich definitiv nichts vorzuwerfen, zu keiner Zeit Untreue im Amt begangen und sich auch niemals persönlich bereichert. "Im Gegenteil: ich habe immer ausschließlich die Interessen der Gemeinde im Blick gehabt", sagte der 62-Jährige.

Die Kammer begründete die Ablehnung einer erneuten Strafverfolgung damit, dass der Vorwurf der Untreue im Amt gegen Faber mittlerweile verjährt sei. Die letzte mögliche Untreuehandlung des Angeschuldigten sei spätestens mit dessen Rücktritt als Bürgermeister am 2.3. 2012 abgeschlossen gewesen, wodurch die fünfjährige Verjährungsfrist in Gang gesetzt worden und bei Erhebung der jetzigen Anklage am 31.1.2019 bereits abgelaufen gewesen sei, heißt es dazu. Außerdem erfülle auch die neue, am 31.1.2019 erhobene Anklage nicht die an eine Anklageschrift zu stellenden gesetzlichen Mindestanforderungen. So ergebe sich für die Kammer aus der Anklageschrift nicht ausreichend konkret, welche bestimmte Tat die Staatsanwaltschaft gegen den Angeschuldigten zur Anklage bringen wolle. Insofern fehle es insbesondere an der Konkretisierung eines tatbestandsmäßigen Verhaltens des Angeklagten zum Nachteil der Gemeinde Bad Salzschlirf, welches für die Erfüllung des Untreuetatbestands erforderlich sei. Für die Kammer sei aus der Darstellung in der Anklageschrift nicht ersichtlich, auf welche konkreten Anfragen der Angeschuldigte keine Auskünfte erteilt oder etwaige falsche Angaben gemacht haben soll. Weiterhin sei nicht dargestellt, zu welchem Zeitpunkt und inwieweit durch etwaige fehlerhafte Auskünfte ein Vermögensschaden für die Gemeinde Bad Salzschlirf verursacht worden sei.

Schließlich könne dem Angeschuldigten auch nicht das Unterlassen der Einziehung der Außenstände der Gemeinde Bad Salzschlirf gegenüber der Badehof Bad Salzschlirf GmbH & Co vorgeworfen werden. Genauso wenig komme eine Untreuestraftat wegen einer etwaigen Anweisung des Angeschuldigten an den Kämmerer der Gemeinde, Mahnungen an die Badehof-GmbH zu unterlassen, in Betracht. Denn als Bürgermeister sei der Angeschuldigte für die Entscheidung über die Durchsetzung der Außenstände nicht zuständig gewesen. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung für die Gemeinde Bad Salzschlirf habe die Zuständigkeit beim Gemeindevorstand gelegen.(Carla Ihle-Becker)+++


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