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Der Angeklagte und sein Anwalt Manfred Müller - Fotos: Jonas Wenzel (Yowe)

FULDA Ärger mit dem Kreisjobcenter

Geldstrafe wegen Beleidigungen gegen Sachbearbeiter und Landrat

12.12.19 - Mit elf beleidigenden Schreiben an das Kreisjobcenter und dessen Sachbearbeiter sowie an den Fuldaer Landrat Bernd Woide hat ein 55-Jähriger seinem heftigen Unmut darüber Ausdruck gegeben, dass die Zahlung von Sozialleistungen immer wieder unterbrochen wurden. Gegen seine verbalen Ausfälle hatten sowohl die Behördenmitarbeiter als auch der Landrat Anzeige erstattet. Beschimpfungen wie "rechtsradikaler Gewalttäter, Rufmörder, Todesmobber, Aufhetzer, Falschberichtler, postfaschistische Täter und Irrer" wollten sie nicht auf sich sitzen lassen. Am Mittwoch wurde der 55-jährige Vater von vier Kindern nach zwei Verhandlungstagen wegen Beleidigung in vier Fällen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 30 Euro, also 1.800 Euro Geldstrafe verurteilt. Ob ihn das künftig abhält, erneut ausfällig zu werden, bleibt abzuwarten.

Richter Christoph Mangelsdorf

Staatsanwalt Christoph Wirth und Amtsrichter Christoph Mangelsdorf mussten im Verfahren mehrfach darauf hinweisen, dass nicht das eventuelle behördliche Fehlverhalten des Jobcenters zur Debatte stand, sondern der Tatbestand der Beleidigung. Das Verhältnis zum Angeklagten sei immer schwierig gewesen, konstatierte einer der mit seinen Anträgen befasster Sachbearbeiter. Die Leistungen seien nicht fortlaufend geflossen, weil wichtige Unterlagen gefehlt hätten oder der 55-Jährige bei zehnmaligen Hausbesuchen innerhalb von vier Wochen nicht angetroffen worden sei. Da sei seine Klingel defekt gewesen, wirft der Angeklagte ein. Er habe regelmäßig angerufen und vor allem am Wochenende seine Beschwerden auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, gibt der Sachbearbeiter zu Protokoll.

"Nicht ganz dicht"

Ganz anders schildert den Fall eine Zeugin, die der 55-Jährige bevollmächtigt hatte, seine Rechte bei der Behörde zu vertreten. Die Psychologin hatte ein Telefonat mit dem zuständigen Sachbearbeiter protokolliert. Dort sei ihr Mandant als "nicht ganz dicht" bezeichnet worden und der Satz gefallen: 'Früher ist man mit solchen Leuten ganz anders umgegangen.' Man habe ihn tatsächlich ungerecht behandelt, ihm Gespräche und Leistungen verweigert und immer wieder behauptet, eingereichte Unterlagen und Anträge nie erhalten zu haben. "Dass man da die Nerven verliert, ist doch klar!", sagte sie aus. Sie selbst habe ihn zum Jobcenter begleitet, um die angeforderten Papiere dort abzugeben, was ihnen aber ohne Begründung verweigert worden sei. Daraufhin hätten sie per Video festgehalten, dass sie den Umschlag in den Briefkasten eingeworfen hätten. Der zuständige Sachbearbeiter war ebenfalls als Zeuge geladen, verweigerte aber die Aussage.

Mit Recht renitent?

Sein Mandant sei vom Jobcenter gemobbt und bewusst in eine Notlage gebracht worden, argumentierte Rechtsanwalt Manfred Müller. Deshalb sei er sehr kritisch und vielleicht sogar renitent. Doch das sei angesichts seiner Situation sein gutes Recht. Das sah sowohl der Staatsanwalt als auch der Richter anders. Die beleidigenden Äußerungen hätten keinen sachlichen Bezug gehabt, seien weit über eine zulässige Meinungsäußerung hinausgegangen und dazu angelegt gewesen, die Würde der angegriffenen Personen herabzusetzen. Während der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen verhängen wollte, plädierte der Verteidiger des 55-Jährigen auf Freispruch. "Es gab massive Aversionen auf beiden Seiten, sicher auch Missverständnisse und erhebliche Verärgerung, "konstatierte der Richter. Doch in vier Fällen seien die Beleidigungen des Angeklagten über jedes Maß hinausgegangen, weshalb er zu der genannten Geldstrafe verurteilt werde. Ob der 55-Jährige dagegen Rechtsmittel einlegt, ist noch offen. (ci).+++


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