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Bewerbungen sind noch bis zum 31.März möglich - Bild: Stadt Fulda

FULDA Bewerbung noch bis 31. März 2020 möglich

15.000 Euro für Projekte zur Integration Zugewanderter

11.02.20 - Maßnahmen und Projekte, die zur Integration von Zugewanderten beitragen, können auch in diesem Jahr wieder durch ein Förderprogramm der Stadt Fulda finanziell gefördert werden. Die Stadt ruft Vereine, Initiativen und andere soziale Akteure auf, sich bis zum 31. März 2020 zu bewerben.

Zielgruppe und potentielle Fördergeldempfänger sind ehrenamtliche Initiativen und Migrantenorganisationen sowie Vereine und Körperschaften des Öffentlichen Rechts. Laut Bürgermeister und Sozialdezernent Dag Wehner leisten diese einen unverzichtbaren Beitrag für die Integration von Zugewanderten. „Deswegen“, so Wehner weiter, „sehen wir es als Aufgabe unserer Stadt, diesen in finanzieller Hinsicht stärker unter die Arme zu greifen. Davon profitieren letztlich alle Beteiligten – auch wir als Aufnahmegesellschaft.“

Insgesamt 15.000 Euro stellt die Stadt Fulda für das Förderprogramm seit 2018 jährlich zur Verfügung. Besonders gefördert werden Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung von Vereinen, identitätsstiftende Maßnahmen für Minderheiten, sowie geschlechtsspezifische Angebote. Aber ebenso andere Vorhaben, die allgemein zum Zusammenhalt von Alt- und Neufuldaern beitragen, indem sie etwa Begegnung ermöglichen, können finanzielle Unterstützung erfahren. Die minimale mögliche Fördersumme beginnt schon bei 500 Euro, wodurch etwa ein eintägiger Bildungsausflug, ein Honorar für einen Empowerment-Workshop oder die neue Ausrüstung eines Näh-Treffs bezuschusst werden können. Wer größere Projekte, wie beispielsweise eine Vortragsreihe, den Dreh eines Kurzfilms oder ein inklusives Fest, umsetzen möchte, kann bis zu 2.000 Euro beantragen.

In diesem Jahr wurde außerdem eine Sprechstunde eingerichtet, bei der sich Interessierte über das Antragsverfahren informieren und eine erste Rückmeldung zu ihrer Projektidee einholen können. Diese findet ab dem 18. März jeden Dienstag von 16 Uhr bis 17 Uhr im Büro der Fachstelle Integration und Inklusion im Behördenhaus am Schlossgarten statt.

Die Förderrichtlinie, in der weitere Kriterien und Voraussetzung beschrieben werden, sowie das Antragsformular können auf der Internetseite www.fulda.de heruntergeladen oder im Amt für Jugend, Familie und Senioren (Bonifatiusplatz 1+3) abgeholt werden. Für Rückfragen rund um das Antragsverfahren und Termine außerhalb der Sprechstunde steht die Fachstelle Integration und Inklusion zur Verfügung, Mail: [email protected], Telefon: (0661) 102-1196).


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