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Verhandlung im Amtsgericht - Fotos: Yannik Overberg

FULDA 12.000 Euro muss der Angeklagte bezahlen

Kinderporno-Gif und illegale Munition werden Polizisten zum Verhängnis

14.02.20 - Zwei schwerwiegende Straftaten werden einem Polizeibeamte zur Last gelegt: Verbreitung kinderpornografier Schriften und unerlaubter Waffenbesitz. So lautete die Anklageschrift, die am Mittwochmorgen im Fuldaer Amtsgericht verhandelt wurde. Der 41-jährige Mann aus Eichenzell wurde deshalb von der Strafkammer zu einer Geldstrafe verurteilt.

Doch was wurde dem Angeklagten genau vorgeworfen? Der Polizeibeamte soll am 19. Dezember 2019 ein sogenanntes "Gif" mit bizarrem kinderpornografischem Inhalt in eine Whats-App-Gruppe geschickt haben. Als der Angeklagte sich zu diesem Tatvorwurf äußerte, erklärte der dreifache Familienvater: "Ich habe dieses Video aus einem Spaß heraus in diese Gruppe geschickt. Für mich hat dieses Video keinen pornografischen Hintergrund. Es war als Spaß für einen der Gruppenmitglieder gemeint." In der Gruppe sind neben dem Angeklagten drei weitere Polizeibeamte Mitglieder. Ursprünglich habe die Gruppe seit der gemeinsamen Studienzeit bestanden, erklärte der 41-Jährige.

Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe verurteilt

Verteidiger Gerald Burkard

Des Weiteren soll S. illegal Munition besessen haben, ohne dafür eine registrierte und notwendige Waffenbesitzkarte zu haben. Auch zu diesem Tatvorwurf äußerte sich der in Bayern arbeitende Polizist: "Ich hatte keinen genauen Überblick mehr und wusste nicht, dass sich die Munition noch in unserem Waffentresor befand. Als passionierter Schütze ist es nicht unüblich, auch Munition zu Hause zu lagern." Anlässlich einer Durchsuchung des Hauses am 10. Juli 2018 wurden die knapp 200 verschiedenen Patronen von der Polizei gefunden. In der Anklageschrift wurde sogar davon ausgegangen, dass ein Teil der aufgefundenen Patronen der bayrischen Polizei stammen könnte. Diese Vermutung konnte aber auch durch die vier geladenen Zeugen nicht eindeutig bewiesen werden.

Die Zeugen konnten aber dennoch zum Tatvorwurf des illegalen Munitionsbesitzes hilfreiche Angaben machen - unter anderem, dass die auf den Patronen eingestanzte Nummer für circa 500.000 Patronen gültig ist. Da sowohl Behörden als auch Firmen Abnehmer der Losnummer waren, ließ sich nicht eindeutig beweisen, dass die Patronen aus Beständen der bayrischen Polizei kommen. 

Amtsrichter Marg

Die Staatsanwältin Jessica Maier führte in ihrem Plädoyer aus, dass der Angeklagte sich gerade im Munitionsfall in Schutzbehauptungen flüchte und bestraft werden müsse. Im Fall der Verbreitung der kinderpornografischer Schriften appellierte sie, dass der Angeklagte als Polizeibeamter dafür besonders sensibel sein müsse und deshalb auch in diesem Punkt schuldig gesprochen werden müsse: "Deshalb fordere ich als Strafe für den Angeklagten die Verurteilung in beiden Punkten und plädiere für eine Geldstrafe in Höhe von 110 Tagessätzen á 80 Euro", schloss Maier ihr Plädoyer ab.

"Natürlich brauchen wir nicht über den Geschmack des kinderpornografischen Inhaltes reden, allerdings gebe ich meinem Mandaten recht, dass nicht explizit eine sexuelle Handlung zur Stimulation zu erkennen ist. Im anderen Sachverhalt ist für mich kein Vorsatz zu erkennen und deshalb fordere ich wegen Fahrlässigkeit einen Tagessatz von unter 40 Tagen", erklärte Verteidiger Gerald Burkhard. Nachdem Richter Marg die Sitzung für rund 20 Minuten  unterbrochen hatte, verlas er das Urteil: "Ich verurteile den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen á 80 Euro, zudem muss der Angeklagte die Gerichtskosten tragen." Damit ist es aber für den Angeklagten noch nicht vorbei: ihn erwartet vermutlich noch ein Disziplinarverfahren seines Arbeitsgebers. (kku)+++


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