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A 4-Ausbau im Abschnitt Bad Hersfeld-West: Die Stadt Bad Hersfeld wird keine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss erheben. - Archivfotos: O|N / Stefanie Harth

BAD HERSFELD Ist der Lärmschutz gewährleistet?

A 4-Ausbau: Stadt Bad Hersfeld wird keine Klage erheben

28.02.20 - Und immer wieder grüßt der A 4-Ausbau: Nach Bekanntgabe des Planfeststellungsbeschlusses zum heiß diskutierten Ausbau der Autobahn A 4 – im Fokus steht der Abschnitt Bad Hersfeld-West – wird die Stadt Bad Hersfeld keine Klage gegen diesen erheben. Damit folgt der Magistrat der Empfehlung des städtischen Lärmschutzbeirates.

Der Planfeststellungsbeschluss befand sich bis zum 31. Januar in der sogenannten Offenlage: „Alle Interessierten konnten darin sehen, ob und wie ihre Anregungen und Einwendungen beantwortet und abgewogen wurden“, heißt es in einer Pressemitteilung der Kreisstadt. „Auch die Stadt Bad Hersfeld hatte in Zusammenarbeit mit der hiesigen Bürgerinitiative (BI) A4-Lärmschutz durch das Büro Regioconsult solche Anregungen vorgetragen.“

Neue oder weitere Anregungen könnten nun im laufenden Verfahren nicht mehr eingebracht werden. Wer mit dem Inhalt des Feststellungsbeschlusses nicht einverstanden sei, müsste Klage bis zum 2. März erheben.

Der Magistrat der Kreisstadt hat nun entschieden, dass Bad Hersfeld keine solche Klage einreichen wird, obwohl nicht alle städtischen Vorschläge im Verfahren berücksichtigt worden seien. „Unter anderem mit der erhöhten und hochabsorbierenden Lärmschutzwand haben wir aber Maßnahmen eingebracht, die aus unserer Sicht den Lärmschutz für unsere Bürgerinnen und Bürger sicherstellen“, sagt Bürgermeister Thomas Fehling.

So seien beispielsweise die Forderungen nach offenporigem Straßenbelag („Flüsterasphalt“) sowie nach einer lärmmindernden Übergangskonstruktion bei den Brücken übernommen worden.

„Nach Prüfung der Unterlagen sehen Magistrat und Verwaltung keine Möglichkeit, mit Erfolg gegen den Planfeststellungsbeschluss vorzugehen. Demgegenüber birgt eine in der Regel mehrjährige Auseinandersetzung vor einem Verwaltungsgericht aber erhebliche Risiken“, heißt es weiter. „Zum einen würde eine Klage den Beginn der Maßnahme, auch den Bau der unstrittigen Lärmschutzwände, deutlich nach hinten verschieben. Die geplante Ausführung der Lärmschutzwände ist mit den Ortsbeiräten Johannesberg und Eichhofsiedlung abgesprochen. Zum anderen droht eine erhebliche Verschlechterung dadurch, dass die Fuldabrücke zwischenzeitlich wegen ihrer kurzen Restnutzungsdauer gesperrt werden könnte. Dann würde der Autobahnverkehr komplett über die Bundesstraßen geleitet werden – mit erheblichen zusätzlichen Verkehrs- und Lärmbelastungen für die Bad Hersfeld und seine Stadtteile.“

Wenn der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig ist, sei in etwa fünf Jahren mit einem Baubeginn auf der A 4 zu rechnen. (pm / sh) +++


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