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Der Landkreis Fulda antwortet auf die vielen Fragen der Bürger zum Coronavirus. - Symbolbild: Pixabay

FULDA Lage dynamisch und kann sich schnell ändern

Zahlreiche Fragen zum Thema Corona: Landkreis klärt auf

13.03.20 - Der Landkreis Fulda klärt in einer Pressemitteilung Fragen zum Coronavirus auf, die häufig von den Bürgern gestellt werden. Vorbemerkung: Die Lage ist sehr dynamisch. Das bedeutet, dass bereits morgen aufgrund einer veränderten Risikoeinschätzung Maßnahmen verstärkt, verlängert oder gänzlich neu erlassen werden können.

Was kann jeder tun?

Für die wirksame Bekämpfung des Virus und seiner Folgen ist es von entscheidender Bedeutung, die Ausbreitungsgeschwindigkeit zu verlangsamen. Wenn sich das Virus sehr schnell ausbreitet, werden in einem sehr kurzen Zeitraum gleichzeitig eine Vielzahl von schwer Erkrankten in den Kliniken behandelt werden müssen. Alle Maßnahmen, die wir treffen, haben das Ziel, dies zeitlich so weit es geht zu strecken.

Deshalb appellieren wir an alle Bürgerinnen und Bürger, selbst und eigenverantwortlich ihr Handeln auf dieses Ziel auszurichten. Bitte vermeiden Sie unnötige Kontakte. Bitte vermeiden Sie den Kontakt zu besonders gefährdeten Gruppen, insbesondere älterer Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen. Dies geschieht zum Schutz dieser besonders vulnerablen Gruppen. Das verantwortliche und solidarische Handeln jedes Einzelnen ist in der aktuellen Situation eine große Hilfe und Chance.

Welche Vorsichts- und Schutzmaßnahmen kann jeder einzelne im Alltag treffen? Hilfreiche Ratschläge findet man auf der Webseite des RKI (www.rki.de) und auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA (www.infektionsschutz.de).

Generell gelten dieselben Vorsichtsmaßnahmen wie bei Influenza: Husten und Niesen in Taschentücher oder Armbeuge. 1,5 bis 2 Meter Abstand halten. Generell Händeschütteln und engen Kontakt vermeiden. Berührungen des Gesichts (Schleimhäute) mit den Händen vermeiden. Ganz wichtig ist eine gute Händehygiene: Hände mehrmals täglich und gründlich, mindestens 30 Sekunden, waschen.

Wie verhält man sich nach einem Aufenthalt in einem internationalen Risikogebiet oder einer besonders betroffenen Region in Deutschland?

Wer in ein Risikogebiet gereist war – möglicherweise auch eines, das durch das RKI erst während oder nach dem Aufenthalt zu einem Risikogebiet erklärt wurde – muss, selbst wenn er keine Symptome zeigt, 14 Tage zu Hause bleiben und alle sozialen Kontakte vermeiden.

Das gilt auch, wenn der Aufenthalt in einer besonders betroffenen Region (derzeit Landkreis Heinsberg) in Deutschland stattgefunden hat. Ebenso zu Hause bleiben sollten Personen, die mit Rückkehrern in häuslicher Gemeinschaft leben.

Wenn ein Reiserückkehrer Symptome zeigt, sollte er sich umgehend über die Telefonnummer 116-117 beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst oder bei seinem Hausarzt melden. Dort wird er nach Absprache und Klärung der Voraussetzungen zu einem Test gebeten.

Gehen Sie nie unaufgefordert zu ihrem Hausarzt, in den Ärztlichen Bereitschaftsdienst oder in ein Krankenhaus.

Wie soll sich jemand verhalten, der befürchtet, sich mit dem Virus infiziert zu haben?

Bitte prüfen Sie, ob Sie wirklich Symptome aufweisen. Fieber? Husten? Atemnot? Befragen Sie dazu entweder Ihren Hausarzt am Telefon oder wählen Sie die 116-117. Dort wird mit Ihnen eine Risikoabklärung erfolgen. Wenn Sie Kontakt mit einem nachweislich SARS-CoV-2-Infizierten hatten, werden Sie als Kontaktperson vom Gesundheitsamt telefonisch oder per Mail kontaktiert. Wissen Sie sicher, dass Sie Kontakt mit einem nachweislich Infizierten hatten, wenden Sie sich ebenfalls an das Gesundheitsamt.

Grundsätzlich gilt unabhängig von SARS-CoV-2, dass alle die erkrankt sind, zu Hause bleiben müssen. Egal ob grippaler Infekt oder Influenza: Eine Übertragung an Mitmenschen muss ebenfalls unbedingt vermieden werden.

In welchen Fällen muss ich außerdem zu Hause bleiben?

Neben der Rückkehr aus einem Risikogebiet oder einem besonders gefährdeten Gebiet müssen Personen ebenfalls zu Hause bleiben, wenn sie Kontakt zu einem nachweislich SARS-CoV-2-Infizierten hatten. Personen, die mit Getesteten in häuslicher Gemeinschaft leben und deren Ergebnis noch aussteht, sollten ebenso zu Hause bleiben.

Erhält ein Arbeitnehmer, der nicht infiziert ist, aber vorsorglich in häusliche Quarantäne geschickt wird, weiter Lohn?

Ja. Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Lohn weiterhin zu zahlen. Dieser kann sich den gezahlten Lohn über eine Anspruchsgrundlage im Infektionsschutzgesetz vom Land wieder erstatten lassen. Voraussetzung dafür ist, dass Rückkehrer aus Risikogebieten sich beim Gesundheitsamt melden und sie von dort unter Quarantäne gemäß Infektionsschutzgesetz gestellt werden. Dies erfolgt nach einer Prüfung der Kriterien.
 
Was muss ich als Veranstalter etwa von kulturellen oder sportlichen Events beachten?

Der Landkreis hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern mit Ausnahme des Besuchs von Bildungseinrichtungen – wie Schulen und Hochschulen – im Wege des § 28 Infektionsschutzgesetz ab sofort bis zum 10. April 2020 verbietet. Darunter fallen Sportereignisse, Kongresse, Messen, Tagungen, Konzerte, Feste, Personal- und Betriebsversammlungen und ähnliche Veranstaltungen jeglicher Art. Das Infektionsschutzgesetz sieht hierfür ausdrücklich keinen Ersatz von Kosten oder Aufwendungen vor.

Daneben empfiehlt der Landkreis, allen Veranstaltern und Verantwortlichen auf jegliche Veranstaltungen zu verzichten, die nicht zwingend notwendig sind. 

Was macht der Landkreis?

Die zentrale Koordinierung erfolgt durch den Verwaltungsstab beim Landkreis Fulda. Dort sind alle beteiligten Fachdienste vertreten. Der Stab trifft sich derzeit dreimal in der Woche.

Daneben hat der Landkreis wöchentlich eine regionale Koordinierungsgruppe des Gesundheitswesens etabliert. Hier sind die Kassenärztliche Vereinigung, Vertreter der niedergelassenen Ärzte, das Klinikum Fulda, das Herz-Jesu-Krankenhaus, das Helios-Krankenhaus, Vertreter der Apotheker, die Leitstelle, der ärztliche Leiter Rettungsdienst sowie die Fachdienste des Gesundheitsamts und der Gefahrenabwehr vertreten. In der Sitzung am Mittwoch wurden vor allem die Situation des regionalen Testcenters der Kassenärztlichen Vereinigung, die Pandemieplanung sowie die Vorbereitung in den Krankenhäusern koordiniert. Alle Beteiligten arbeiten hier vertrauensvoll und eng zusammen.

Daneben steht das Gesundheitsamt in engem Austausch mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI). Hierzu finden regelmäßig Telefonkonferenzen mit dem HMSI und allen hessischen Gesundheitsämtern statt.

Neben der hessenweiten Hotline des HMSI unter Telefon (0800) 5554666 ist im Landkreis Fulda ein Bürgertelefon unter (0661) 6006-6009 geschaltet.

Eine der Hauptaufgaben der Kollegen des Gesundheitsamtes ist es, mögliche Kontaktpersonen zu infizierten Personen sowie Rückkehrer aus Risikogebieten zu ermitteln, zu kontaktieren und wenn notwendig zu quarantänisieren (§ 28 Infektionsschutzgesetz).

Aufgrund des damit verbundenen hohen Arbeitsaufkommens der Mitarbeiter aus dem Gesundheitsamt und aus infektiologischer Sicht wird das Gesundheitsamt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben.

 
Warum werden nicht die Wohnorte der infizierten Personen veröffentlicht?

Wir dürfen personenbezogene Daten von Personen nicht veröffentlichen. Das gilt nicht nur für die Namensnennung. Auch durch Informationen wie Wohnort, Alter und/oder Hinweise auf eine mögliche Urlaubsreise, könnten Rückschlüsse auf eine konkrete Person gezogen werden.

Ab wann müssten Kindergärten und Schulen geschlossen werden?

Das Gesundheitsamt, das Staatliche Schulamt und der Landkreis Fulda stehen in engem Kontakt mit den Schulen und Kindergärten. Sobald ein Kind oder Jugendlicher positiv auf das Virus getestet wird, würde der jeweilige Kindergarten oder die jeweilige Schulklasse bzw. Schule geschlossen. Es kann in der Zukunft durchaus sein, dass - angepasst an die Lage - eine generelle Schulschließung verfügt wird. (pm) +++


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