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In einer weiteren Sitzung wurde über die Eindämmung des Coronavirus diskutiert. - Symbolbild: pixabay

WIESBADEN Hessische Landesregierung

Weitere Beschlüsse im Kampf gegen das Corona-Virus!

15.03.20 - Die Hessische Landesregierung hat am Samstag wie angekündigt in einer weiteren Sonder-Kabinettsitzung getagt. „Wir haben weitere Schritte im Kampf gegen das Corona-Virus beschlossen. Ziel ist es, die Ausbreitung der Infektionen zu verlangsamen“, erklärte der Hessische Ministerpräsidenten Volker Bouffier. Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern

Um die Verbreitung des Corona-Virus zumindest zu verlangsamen, ist es notwendig, die persönlichen Kontakte so weit wie möglich zu minimieren. Daher werden Veranstaltungen ab 100 Teilnehmern verboten. Das gilt sowohl für öffentliche wie auch für private Veranstaltungen.

Schließung der Landesmuseen und Staatstheater

Alle Museen des Landes werden für das Publikum geschlossen. Die Aufführungen an den hessischen Staatstheatern werden eingestellt. Die Museen des Landes und die Museumslandschaft Kassel werden geschlossen. Die Schließungen gelten von morgen bis zum 19. April. Den Kommunen wird empfohlen, dies auch für ihre Theater und Museen anzuwenden.

Landesregierung sagt alle öffentlichen Termine ab

Auch die Mitglieder der Landesregierung werden ihre persönlichen Kontakte deutlich reduzieren, um so das Infektionsrisiko und die Gefahr der Übertragung des Virus zu minimieren. Um ihrer Vorbildfunktion nachzukommen, nehmen sie daher ab sofort keine öffentlichen Termine mehr wahr. Sämtliche öffentliche Termine der Minister sowie deren Staatssekretäre werden abgesagt.

Funktionsträger, die aus Risikogebieten zurückkommen, müssen in Quarantäne

Es gibt Personengruppen, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung besonders wichtig sind. Diese Personengruppewird erweitert insbesondere um alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser, des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der kritischen Infrastruktur wie beispielsweise der Energie-und Wasserversorgung sowie um Soldaten. Diese Gruppe muss nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet für 14 Tage in häusliche Quarantäne. Damit wird sichergestellt, dass diese Menschen nicht ungewollt Kolleginnen und Kollegen aus diesen Bereichen mit dem Virus infizieren.

Notfallbetreuung

Für bestimmte Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 und bestimmte Kindergartenkinder wird eine Notfallbetreuung in kleinen Gruppen gewährleistet. Die Gruppe der anspruchsberechtigten Eltern wird erweitert insbesondere um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Krankenhäuser. Die Verordnungen sind auf hessen.de abrufbar. (pm) +++


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