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ANZEIGE Interview mit Steuerberaterin Bianca Alt

Corona-Pandemie: Hilfsmaßnahmen für die mittelständische Wirtschaft

19.03.20 - Die Corona-Pandemie beeinträchtigt alle Lebensbereiche. Für viele Unternehmen ist es die größte Herausforderung seit der Nachkriegszeit. Die Bundesregierung hat deshalb Maßnahmen für die Wirtschaft verabschiedet, um die existenzbedrohende Lage zu entschärfen. Wie aber können die Hilfsangebote in Anspruch genommen werden? Steuerberaterin Bianca Alt, Gesellschafterin der Kanzlei alt & partner in Fulda, verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung mittelständischer Unternehmen und beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie ist Ihre Wahrnehmung der aktuellen Krise?
In den Medien wird der Vergleich zur Finanzkrise 2008 gezogen. Das halte ich für falsch. Die meisten mittelständischen Unternehmen waren damals nicht selbst betroffen. Jetzt ist das anders: Fast alle Unternehmen sind massiv betroffen, insbesondere durch Umsatzeinbußen von bis zu 100 Prozent. Die Löhne und Kosten können aber ohne Umsatz nicht bezahlt werden.


Welche Hilfen werden durch die Beschlüsse der Bundesregierung gewährt?
Zu den wichtigsten Soforthilfen für die mittelständische Wirtschaft gehören:

● Streckung und Stundung von Steuerzahlungen,
● Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld und die
● Übernahme von Bürgschaften für Liquiditätskredite durch die KfW.


Bianca Alt, Steuerberaterin und Gesellschafterin der Kanzlei alt & partner in Fulda. ...Foto: Marius Auth

Werden Steuern erlassen?
Das wurde bisher nicht angekündigt. Zur Verbesserung der Liquidität bei Unternehmen können aber Ertragsteuern gestundet werden, sowohl Nachzahlungen wie Vorauszahlungen. Bis zum 31.12.2020 wird auch von Zwangsmaßnahmen bei der Beitreibung von Steuern abgesehen. Diese Begünstigungen – und das ist wichtig – gelten nicht für Umsatzsteuer und Lohnsteuer.


Was ist beim Kurzarbeitergeld wichtig?
Zur Einführung von Kurzarbeit müssen mindestens 10 Prozent der Arbeitnehmer von Auslastungsproblemen betroffen sein. Die Unternehmen müssen bei der Bundesanstalt für Arbeit Kurzarbeit anmelden. Das kann per Internet erfolgen. Zweitens: Bei Unternehmen mit Betriebsrat muss dieser der Kurzarbeit zustimmen. Existiert kein Betriebsrat, muss jeder Arbeitnehmer, für den Kurzarbeit eingeführt werden soll, darüber informiert werden und zustimmen. Dafür gibt es Formblätter im Internet.


Welche Wirkung hat Kurzarbeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Der Arbeitgeber wird von den Personalkosten, die auf die beschäftigungslose Zeit entfallen, vollständig entlastet. Arbeitet ein Mitarbeiter in einem Monat nicht, entstehen dem Arbeitgeber auch keine Lohnkosten. Der Arbeitnehmer muss Einbußen hinnehmen. Er erhält 60 Prozent, bei Familien mit mindestens einem Kind 67 Prozent seiner Nettobezüge ausgezahlt.


Wie wird Kurzarbeitergeld abgewickelt?
Die Unternehmen erstellen ihre Gehaltsabrechnungen wie bisher, in der der Bruttolohn in Höhe der geleisteten Beschäftigungszeit berücksichtigt wird. Arbeitet ein Mitarbeiter in einem Monat gar nicht, würde sich ein Nettolohn von 0 Euro ergeben. Die Differenz zum normal zu zahlenden Nettolohn wird mit 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent als Kurzarbeitsgeld an den Mitarbeiter ausgezahlt. Der Arbeitgeber beantragt danach die Erstattung des Kurzarbeitsgeldes beim Arbeitsamt.


Die Kanzlei alt & partner in der Fuldaer Königstraße.

Wie sehen Sie die Liquiditätshilfen, die von der KfW geleistet werden sollen?
Die betreffenden Finanzierungshilfen können nur über die Hausbank beantragt werden. Nach bisheriger Regelung übernimmt die KfW eine Bürgschaft in Höhe von 80 Prozent der Kreditsumme. Die Bank hat die Bonität des Antragstellers zu prüfen. Sie muss die verbleibenden 20 Prozent Risiko in ihre Entscheidung mit einbeziehen. Das stellt ein gravierendes Problem dar.


Was bedeutet das?
Banken sind verpflichtet, Kredite nur auszureichen, wenn die Rückzahlung gesichert ist. Bei 20 %igen Eigenrisiko führt das in vielen Fällen schon aus rein rechtlichen Gründen zu einer Ablehnung. Hier muss dringend nachgebessert werden. Der Bund muss das Ausfallrisiko bei Liquiditätskrediten möglichst vollständig übernehmen.


Was sollten Unternehmen aus Ihrer Sicht vordringlich unternehmen?
Ganz wichtig ist, dass die Unternehmen sich selbst ein Bild über ihre jetzige Situation und die in den nächsten 6-9 Monaten machen. Die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit ist am Wichtigsten. Die Unternehmen müssen daher schnellstmöglich Liquiditätspläne erstellen und deren Ergebnis mit ihren Hausbanken besprechen. Auf Basis von Liquiditätsplänen können die Überbrückungskredite von der Hausbank bei der KfW beantragt werden.

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Das Team der alt & partner Steuerberatungsgesellschaft erreichen Sie unter www.alt-partner.de oder telefonisch unter 0661/67929-0. +++


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