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Dr. Thomas Schäfer (Bildmitte) zum Thema der Kommunalinvestitionsprogramme - Archivbild: ON/Kevin Kunze

WIESBADEN Kommunalinvestitionsprogramme

Landkreise, Städte und Gemeinden sollen mehr Zeit zur Umsetzung erhalten

20.03.20 - „Auch und gerade in bewegten Zeiten steht die Hessische Landesregierung zu ihrem Versprechen: Als Partner unserer Kommunen setzen wir uns dafür ein, dass Investitionen vor Ort dort ankommen, wo sie gebraucht werden – wie etwa in unseren Schulen, in der Krankenversorgung oder der Kinderbetreuung. Gemeinsam mit dem Bund stellen wir den hessischen Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie kommunalen Schulträgern im Rahmen der Kommunalinvestitionsprogramme KIP und KIP macht Schule! für Investitionen in ihre Infrastruktur insgesamt über 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung“, erklärte Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer heute in Wiesbaden.

Gegenwärtig sei die Auslastung der Baubranche sehr hoch, hinzu kämen zeitliche Verzögerungen von Bauprojekten durch die vorübergehende Stilllegung von Baustellen aus Gründen des Infektionsschutzes, so Schäfer weiter. „Das Coronavirus wird auch Baustellen zum Stillstand bringen. Stillstand jetzt, Boom und hohe Auslastung der Baubranche zuvor: Diese besondere Situation führt dazu, dass unsere Kommunen die geförderten Baumaßnahmen nicht immer innerhalb der vorgesehenen Fristen der beiden Kommunalinvestitionsprogramme umsetzen können.

Hier wollen wir als Land schnell Abhilfe schaffen: Hessen will die Laufzeiten von KIP und KIP macht Schule! um jeweils ein Jahr verlängern – für das KIP bis zum 31. Dezember 2021 und für KIP macht Schule! bis zum 31. Dezember 2023. Die geplante Verlängerung der Landesprogrammteile beider Kommunalinvestitionsprogramme um ein Jahr wird damit auch im Einklang zu der seitens der Länder vom Bund geforderten und in der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12. März 2020 behandelten Gesetzesänderung zur Verlängerung seiner Programmteile stehen“, erläuterte der Minister. Für die hessischen Kommunen bedeutet dies, dass sie ein Jahr länger Zeit haben werden, um die von ihnen geplanten Maßnahmen im Rahmen von KIP und KIP macht Schule! umzusetzen.

„Kein Neubau, keine Sanierung oder Erweiterung soll daran scheitern, dass die Kommunen ihre Infrastrukturprojekte nicht fristgerecht anmelden und umsetzen können. Deshalb wird sich die Hessische Landesregierung als Partner an ihrer Seite mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Fristverlängerung für unsere Landkreise, Städte und Gemeinden gesetzlich bis Ende 2020 in Kraft treten kann. Dies gilt nicht nur für die Programmteile des Landes, deren Fristen wir verlängern wollen, sondern auch hinsichtlich einer entsprechenden Verlängerung der Umsetzungsfristen des Bundesprogramms, die wir nach erfolgter Anpassung des Bundesgesetzes eins zu eins übernehmen werden“, betonte der Finanzminister abschließend. (pm)+++


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