Archiv
Der Angeklagte mit Dolmetscher und Verteidiger - Foto: O|N

FULDA Täter nicht wahnhaft

Angeklagter wünscht sich Coronavirus - Gutachten im Mordprozess

21.03.20 - Das grassierende Coronavirus war am Freitag auch Thema im Mordprozess gegen den Künzeller, der seine Frau mit vier Messern in seinem Auto getötet hatte. Wie mehrfach berichtet, soll er seine 52-jährige Ehefrau und Mutter seiner sechs Kinder am 14. Juni 2019 in seinen Pkw gelockt haben und sie auf einem Parkplatz am Dicken Turm in Künzell mit insgesamt fünf Messerstichen getötet haben. Zu Beginn der Verhandlung am Freitag bat der 55-jährige Angeklagte die Anwälte seiner als Nebenkläger auftretenden Kinder darum, zu erfahren, ob diese gesund seien. Er mache sich wegen der Ausbreitung des Virus Sorgen um sie.

Hier auf dem Parkplatz am Dicken Turm in Künzell geschah das Verbrechen ...

Ihm wurde beschieden, allen Kindern ginge es gut. Als letzte Zeugin wurde eine Hausärztin befragt, bei der der Angeklagte im Mai 2019 darüber geklagt hatte, es ginge ihm nicht gut, er sei lust- und antriebslos und mache sich viele Gedanken über Gott und die Welt. Sie habe ihm geraten, mit seiner Frau darüber zu sprechen und ihm einen pflanzlichen Stimmungsaufheller verschrieben, gab die Ärztin zu Protokoll, nachdem der Angeklagte sie von ihrer ärztlichen Schweigepflicht entbunden hatte. Eine Überweisung zu einem Psychologen, die sie ihm ausgestellt hatte, habe der Mann aber nicht in Anspruch genommen.

Forensisches Gutachten: Opfer ist verblutet

Staatsanwältin Dr. Christine Seban

Gerichtsmediziner Prof. Manfred Risse trug anschließend sein forensisches Gutachten vor, das auf den Erkenntnissen aus der Obduktion des 52-jährigen Tatopfers beruhte. Todesursächlich waren demnach die beiden Stiche in den Hals der Frau, die beide Halsschlagadern und die Speiseröhre durchtrennten. Die zahlreichen Messerstiche in Hände und Arme seien Abwehrverletzungen, die 52-Jährige habe sich nicht wehren können und sei 30 Sekunden nach den Stichen in den Hals ohnmächtig geworden und dann verblutet. Die große Stichtiefe lasse darauf schließen, dass der Täter mit voller Wucht zugestochen habe, führte der Gutachter aus. Eine Blutprobe des Täters habe ergeben, dass er zur Tatzeit weder Drogen, noch Alkohol oder Medikamente konsumiert habe.

Handelte der Angeklagte im Wahn?

Die beiden Nebenklagevertreter

Prof. Helge Laubinger, Psychiater aus Kassel war damit beauftragt, ein psychologisches Gutachten über den Angeklagten zu erstellen, um zu klären, ob er eventuell eingeschränkt schuldfähig ist. Er hatte den 55-Jährigen dafür dreimal in der JVA untersucht. Die Exploration sei wegen der Notwendigkeit eines Dolmetschers schwierig gewesen. Der 55-Jährige habe umfangreiche Angaben zu seiner Biografie gemacht. Geboren und aufgewachsen in einem albanischen Dorf, habe er sehr unter dem Tod seines Vaters gelitten, den er als 17-Jähriger erlebte. Seither sei er depressiv. Das habe ihn aber nicht an einer Berufsausbildung zum Maschinenbautechniker und der Ausnahme einer Beziehung gehindert. Seine Frau, die Friseurin war, habe er 1984 kennengelernt und vier Jahre später geheiratet. Weil der gemeinsame Kinderwunsch zunächst unerfüllt blieb, sei man wegen der besseren medizinischen Versorgung 1993 nach Deutschland gekommen. Eine entsprechende Behandlung war erfolgreich. Das Paar bekam sechs Kinder. Den Taxi- und Führerschein verlor er 2017, seither war er arbeitslos. Ab diesem Zeitpunkt habe er offenbar einen Verlust seiner Bedeutung als Familienoberhaupt erlebt, zumal seine Frau arbeiten ging und allein für den Unterhalt sorgte. Er habe sich bedienen lassen, fern gesehen und sei spazieren gegangen. Die Kinder des Paares hatten vor Gericht geschildert, die Ehe sei "mittelalterlich" gewesen. Er habe Geld von seinen Kindern "abgeschöpft" und sei eifersüchtig und neidisch auf die sozialen Kontakte seiner Frau gewesen, von der er annahm, dass sie ihn betrüge. Angeblich habe seine Frau ihm gestanden, sie sei von ihrem Liebhaber zur Prostitution gezwungen worden. Daraufhin habe er sich das Leben nehmen wollen. Zu diesem Zweck habe er die fünf Messer in seinem Auto versteckt. Die große Summe Bargeld, die er bei der Tat bei sich trug, sei ursprünglich dafür gedacht gewesen, mit dem Bus in den Kosovo zu fahren.

Zum Tathergang habe der 55-Jährige ihm erklärt, er habe sich im Auto ein Messer in den Bauch rammen wollen. "Wie es dann in den Bauch seiner Frau geraten ist, kann er sich nicht erklären - er weiß nicht, wie das passieren konnte", führte Prof. Laubinger aus. "Wir können nachträglich nicht erhellen, was wirklich zwischen ihnen abgelaufen ist." Der Gutachter erklärte, bei dem Angeklagten habe zur Tatzeit keine psychiatrische Erkrankung vorgelegen, er sei weder wahnhaft, noch schizophren und es habe keine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit vorgelegen. Depressiv sei er erst in der Haft geworden, seine auffällige Apathie sei Folge der Medikamentierung mit Neuroleptika.

Zum möglichen Ausgang des Prozesses habe der Angeklagte gesagt, es sei ihm alles egal, er wolle nichts sagen. Er hoffe, er werde sich mit dem Coronavirus infizieren. Das Verfahren wird voraussichtlich am 26. März mit den Plädoyers fortgesetzt. Das Urteil wird für den 2. April erwartet. (Carla Ihle-Becker)+++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön