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mtsärztin Adelheid Merle erklärt die zehn wichtigsten Hygienetipps: „Die effektivsten Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus sind eine gründliche Händehygiene, das Einhalten von Hust- und Niesregeln sowie Abstand halten.“ - Foto: Landkreis Hersfeld-Rotenburg

BAD HERSFELD Verhaltensregeln für Bevölkerung

COVID-19: Wie verhalte ich mich richtig? Amtsärztin klärt auf

24.03.20 - Im Kampf gegen das Coronavirus wurden in den vergangenen Wochen zahlreiche Verordnungen von Kommunen und Länder erlassen. Teils wurden diese durch neue Maßnahmen ersetzt, teilweise gelten sie noch weiter. Das verunsichert manch einen Bürger: Was gilt aktuell? Wie verhalte ich mich in der jetzigen Situation überhaupt richtig? Durch die Flut an Informationen wurden wichtige Dinge schlicht nicht aufgefasst. Adelheid Merle, Amtsärztin des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, gibt den Bürgerinnen und Bürgern Empfehlungen, wie sie sich jetzt zu verhalten haben.

Gründliche Händehygiene, Hust- und Niesregeln einhalten, Abstand halten!

Wie bei Influenza und anderen Atemwegsinfektionen auch, schützen vor einer Übertragung des neuen Coronavirus die einfachen Hust- und Niesregeln. Adelheid Merle erklärt: „Anstatt in die Hände soll in die Armbeuge gehustet und geniest werden. Zudem sollten Einmaltaschentücher verwendet werden.“ Auch auf Händeschütteln sollte komplett verzichtet werden. Die Amtsärztin weiter: „Essentiell ist jetzt gute Händehygiene. Das bedeutet, sich mehrmals täglich gründlich die Hände zu waschen – mindestens 20 bis 30 Sekunden. Besonders wichtig ist, Abstand zu anderen Personen zu halten – mindestens 1,5 bis 2 Meter.“

Darüber hinaus sollten Menschen, die Atemwegssymptome haben, zu Hause bleiben. Für die Bevölkerung fasst Adelheid Merle zusammen: „Gründliche Händehygiene, die Hust- und Niesregeln beachten und Abstand halten! Das ist alles, was Sie tun können und auch sollten. Damit schützen Sie sich selbst und die gesamte Bevölkerung.“

Ist es ratsam, einen Mundschutz zu tragen? Grundsätzlich nein, außer:

Auf die Frage hin, ob es sinnvoll ist, einen Mundschutz zu tragen, antwortet Merle: „Eine Schutzmaske sollte vor allem in zwei Fällen getragen werden: bei medizinischem Personal, wenn es der Arbeitsschutz erfordert. Also beispielsweise um erkrankte Personen zu behandeln, ohne sich selbst anzustecken.

Der zweite Fall trete ein, so Merle, wenn eine erkrankte Person sich im öffentlichen Raum aufhalten muss. „In diesem Fall verringert hier das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes die Ansteckungsgefahr. Aber für die allgemeine Bevölkerung gilt, keinen Mundschutz zu tragen“, erklärt die Amtsärztin und rät damit Nicht-Erkrankten grundsätzlich ab, eine Maske zu tragen. Denn das könne ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen, durch das zentrale Hygienemaßnahmen vernachlässigt werden können. „Die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus sind eine gründliche Händehygiene, das Einhalten von Hust- und Niesregeln sowie Abstand halten“, appelliert Merle an die Bürgerinnen und Bürger. 

„Schutzmaterial nicht unnötig für private Zwecke verbrauchen“

Auch Landrat Dr. Michael Koch wendet sich an die Bevölkerung: „Bitte verbrauchen Sie Schutzmaterial nicht unnötig zu privaten Zwecken. Dies führt zu einer vermeidbaren Verknappung bei Ärzten, Rettungskräften und Pflegeheimen und treibt die Einkaufspreise ungewollt in die Höhe.“ (pm) +++


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