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Markus Meysner (links) und Thomas Hering (CDU). - Archivfoto O|N: Hans Hubertus braune

FULDA Nur Notbetreuung in Tagespflegeeinrichtungen!

MdLs Hering und Meysner: "Landesweit einheitliche Regelung war notwendig!"

25.03.20 - Bis zum Montag waren Einrichtungen und Senioren verunsichert, wie in Zeiten der Corona-Pandemie mit Ansteckungsrisiken in Tagespflege umzugehen ist. Nun herrscht Klarheit. Die neu überarbeitete Fassung der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März 2020 sieht nun in §5 vor, dass Pflegebedürftige die Senioren-Tagespflegeeinrichtungen im Sinne von §41 Abs. 1 des XI. Sozialgesetzbuchs nicht mehr betreten dürfen und nur in bestimmten Ausnahmefällen eine Notbetreuung der Pflegebedürftigen eingerichtet werden soll.

Dabei stellen die ergriffenen Maßnahmen einen schmerzlichen Einschnitt für die betroffenen Senioren und ihre Angehörigen dar, stellen aber auch die Einrichtungen unter anderem vor finanzielle Herausforderungen. Zum Schutz der Betroffenen sind sie jedoch unverzichtbar. Auch der gesundheitliche Schutz des Pflegepersonals, welches überdies oftmals bei Hausbesuchen teils Schwerkranker eingesetzt wird, spielte eine ausschlaggebende Rolle in der Entscheidung. Zur Milderung finanzieller Einbußen, gerade auch der privatwirtschaftlichen Pflegeeinrichtungen, werden auf allen Ebenen, so auch heute im Landtag, zahlreiche Hilfsmaßnahmen in nie gekannter Größenordnung beschlossen.

Die bisherigen Rückmeldungen zeigen Erleichterung und auch Verständnis für die jüngsten Entscheidungen. Thomas Hering (CDU) sieht hier in der aktuell sehr angespannten Lage das Bedürfnis nach klaren landesweiten Regelungen als Grundstein für Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit: „Der Schutz der gesamten Bevölkerung ist unser wichtigstes Anliegen. Wir hoffen, dass wir durch die neuen Regelungen nun alle Unsicherheiten ausräumen konnten. Es war wichtig, diese Regelung auf Landesebene durchzusetzen, um keinen „Flickenteppich“ von Maßnahmen in den verschiedenen Landkreisen heraufzubeschwören, der nur zu weiterer Verunsicherung geführt hätte.“

Hering ergänzt: „In den vergangenen Tagen erreichten uns immer wieder Anfragen aus der Bevölkerung und regelrechte Hilferufe aus den Pflegeeinrichtungen, welche über mehrfache Eingaben und Kanäle in die Beratungsvorlage der überarbeiteten Verordnung einzuarbeiten waren. Dies umso dringlicher, als die regionalen Strukturen nicht überall bekannt waren, und somit die Nöte aus dem Landkreis landesweites Gehör finden mussten.

„Dies ist nun vollumfänglich geschehen“, freut sich Markus Meysner und fährt fort: „Ein folgerichtiger Schritt, nachdem es bereits am Vortag gelungen ist, diese Rechtssicherheit mit Betriebsschließungen im Friseurhandwerk, bei Kosmetik- und Massagebetrieben zu schaffen, immer sofern keine medizinische Behandlung notwendig ist.“

Paragraf 4 der neuen Verordnung sieht zudem vor, dass Menschen mit Behinderungen für sie ausgelegte Werkstätten, Tagesförderstätten und Tagesstätten nicht mehr betreten dürfen. Auch dort wird sich in besonderen Fällen auf eine Notbetreuung beschränkt. Auch dort herrschte bis gestern Unsicherheit. Die Entscheidung, auch Einrichtungen für behinderte Menschen zu schließen, war eine sehr schwierige, wird aber durch die Möglichkeit einer Notbetreuung etwas abgedämpft. Den Abgeordneten ist bewusst, wie stark sich diese Umstellungen auf einige Betroffene auswirkt. Es gilt jedoch auch in diesem Fall der Schutz der Menschen als oberste Priorität und dieser kann nur durch die Schließung möglichst vieler Begegnungsstätten gewährleistet werden. (pm) +++


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