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Der 55-Jährige wurde am Donnerstag zu lebenslanger Haft verurteilt - Foto: O|N

FULDA Richter vermisst Reue

Lebenslänglich wegen kaltblütigen Mordes an Ehefrau - Täter schweigt

03.04.20 - Die letzten Worte im Prozess um die mit fünf Messern von ihrem Ehemann getötete Mutter von sechs Kindern richtete Richter Josef Richter direkt an den Täter: "Sie haben sich hier der Tat schuldig bekannt. Traurig hat mich gemacht, dass Sie kein Wort der Reue oder des Mitleids gefunden haben." Mit der Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen heimtückischen Mordes endete vor dem Landgericht Fulda der monatelange Verhandlungsmarathon gegen den 55-jährigen Familienvater.

Das Gericht habe während vieler Verhandlungstage eine Familientragödie aufgearbeitet, der die 52-jährige Ehefrau und Mutter am 14. Juni vergangenen Jahres zum Opfer gefallen sei. In seiner Urteilsbegründung zeichnete der Richter ein düsteres Bild des Angeklagten, der in ärmlichen Verhältnissen im Kosovo geboren und aufgewachsen war. 1988 hatte das Paar geheiratet und war fünf Jahre später nach Deutschland gekommen. Der Grund lag vor allem in der ungewollten Kinderlosigkeit des Paares, die hier erfolgreich therapiert wurde: sie bekamen sechs Kinder. Der Mann schlug sich als Pizzabote und Taxifahrer durch, bis er 2017 seinen Führerschein verlor und fortan seine Tage als Arbeitsloser hauptsächlich vor dem heimischen Fernsehapparat zubrachte. Die drei Jahre jüngere Ehefrau kümmerte sich hingegen um Kinder und Haushalt und verdiente den Lebensunterhalt der Familie allein als Reinigungskraft. Zusätzlich bediente sie ihren despotischen Mann von vorn und hinten, servierte ihm das Essen und zog ihm sogar die Socken an. Ihre Kinder und zahlreiche Zeugen beschrieben sie als lebensfroh, tüchtig und allseits anerkannt.

Unter seiner Bedeutungslosigkeit gelitten

Lebenslang hatte auch die Staatsanwältin Dr. Christne Seban gefordert

Sie musste an diesem Junitag sterben, weil ihr Mann auf ihren zunehmend selbständiger werdenden Lebensstil missgünstig und eifersüchtig gewesen sei. Er habe unter seinem Bedeutungs- und Ansehensverlust in der Familie gelitten und fantasiert, seine Frau betrüge ihn. Obwohl sie ihm keinerlei Anlass dafür gab, verdächtigte und verfolgte er sie und versuchte, jeden ihrer Schritte zu kontrollieren - unter anderem mit einer Ortungs-App auf ihrem Handy. Seine Attacken gegen sie gipfelten Ende Mai letzten Jahres in der Forderung, sie solle ihren Job aufkündigen. Bei einer Krisensitzung der ganzen Familie, bei der ihm die Kinder klarmachten, dass seine Forderung absurd sei und sie im Fall einer Trennung alle zur Mutter hielten, gab er zunächst klein bei. Doch bei nächster Gelegenheit setzte er seinen Willen schließlich durch und die Frau gab ihre Stellung auf.

Tat kaltblütig geplant

Der Angeklagte mit Dolmetscher und Verteidiger

Anschließend habe eine trügerische Ruhe geherrscht, die Situation schien sich entspannt zu haben: das Paar näherte sich wieder an und teilte auch wieder das Bett. Der 55-Jährige habe aber gewusst, dass er seine Kinder, seine Stellung in der Familie verloren hatte - die Schuld daran gab er seiner Frau. Er habe sich entschlossen, sie umzubringen und diese Planung am Tattag kaltblütig umgesetzt, indem er vorgab, seine Frau zur Arbeit bringen zu wollen. Im Wagen hatte er zuvor fünf Messer deponiert. "Er hat unverhofft und plötzlich auf die arg- und wehrlose Frau eingestochen", konstatierte der Richter - gefangen in ihrem Gurt habe das Opfer keine Chance zur Flucht oder Gegenwehr gehabt. Die Stiche wurden mit solcher Gewalt ausgeführt, dass eine Klinge abbrach und ein anderes Messer sich verbog. Die Frau sei verblutet - auch eine Notoperation habe sie nicht mehr retten können.

Voll schuldfähig

Hier wurde das Opfer im Wagen des Angeklagten gefunden

Noch am Tatort hatte sich der 55-Jährige als schuldig bekannt und gesagt, er habe sie getötet, weil sie fremdgegangen sei. Seine spätere Aussage, er habe mit den Messern Suizid verüben wollen, wurde als völlig unglaubhafte Schutzbehauptung gewertet. Das Gericht befand ihn - der Einschätzung des psychiatrischen Gutachters folgend - als voll schuldfähig. Es habe weder ein Eifersuchtswahn noch eine Affekttat vorgelegen. Eine während der Verhandlung sichtbare depressive Anpassungsstörung sei erst während der Untersuchungshaft aufgetreten. Der Mann habe sich zweifelsfrei eines geplanten heimtückischen Mordes schuldig gemacht, für den der Gesetzgeber nur eine Strafe kenne, nämlich lebenslängliche Haft. Den im Gericht anwesenden Kindern wünschte Richter Richter Kraft und Zuversicht und dass sie weiter zusammenhielten. (Carla Ihle-Becker)+++


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