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Auch die Viertklässler dürfen zunächst die Schule nicht besuchen. - Symbolbild: Pixabay

KASSEL Urteil ist rechtskräftig

Eilantrag mit Erfolg: Grundschulen bleiben vorerst geschlossen

24.04.20 - Doch keine Schulpflicht ab Montag für Hessens Grundschüler. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Schulpflicht für Viertklässler vorläufig außer Kraft gesetzt wird. Grund dafür sei die Ungleichbehandlung gegenüber anderen Schülern, denen der Schulbesuch bis zum 3. Mai gänzlich untersagt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig und kann nicht angefochten werden.

Damit gaben die Richter dem Eilantrag einer Schülerin aus Frankfurt Recht, die sich gegen eine Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie richtet.

Ursprünglich sollten neben den Abschlussjahrgängen auch die Viertklässler ab kommendem Montag wieder in die Schule gehen. Nun kippte der Verwaltungsgerichtshof in Kassel diese Verordnung. Zur Begründung erklärte der Gerichtshof: "Den Schülerinnen und Schüler der vierten Jahrgangsstufe würden im Vergleich zur überwiegenden Zahl der Schülerinnen und Schüler, denen aus Gründen des Infektionsschutzes der Schulbesuch bis zum 3. Mai 2020 gänzlich untersagt werde, ohne hinreichenden Grund ungleich behandelt und dadurch in ihrem Grundrecht aus Artikel drei, Absatz eins, des Grundgesetzes auf Gleichbehandlung verletzt. So seien mit Ausnahme der Viertklässler sämtliche Schüler, die sich keiner Abschlussprüfung unterziehen müssten, von der Schulpflicht befreit und müssten sich somit keinem erhöhten Infektionsrisiko aussetzen. Für diese Ungleichbehandlung bestehe kein sachlicher Grund."

Das gefasste Urteil ist unanfechtbar. Somit sind die Grundschulen in Hessen noch eine Woche länger komplett geschlossen. (kku/pm)+++


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