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Wir müssen draußen bleiben: Hundesalon-Besitzerin Christine Holick aus Oberaula verzweifelt an Öffnungsverbot. - Fotos: privat

OBERAULA Wohl der Tiere in Gefahr?

Corona-Pandemie: Hundesalon-Besitzerin verzweifelt an Öffnungsverbot

30.04.20 - Christine Holick ist verzweifelt – und versteht die Welt nicht mehr: Die 41-Jährige, die in Oberaula (Schwalm-Eder-Kreis) Hollis Hundesalon sowie eine Tierpension betreibt, darf in Zeiten von Corona ihrer Tätigkeit als Hundefriseurin nicht nachgehen. Auch viele Kunden aus dem benachbarten Landkreis Hersfeld-Rotenburg sind häufig bei Christine Hollick.

Seit dem 16. März hat die sogenannte "Groomerin" jedoch ihre Pforten geschlossen. Das Paradoxe: In anderen Bundesländern, beispielsweise in Thüringen und Rheinland-Pfalz, dürfen Hundefriseure unter Einhaltung der Corona-Maßnahmen arbeiten.

Fachgerechte Fellpflege in Zeiten vor Corona.

„Das ist mir ein Rätsel“, sagt Christine Holick. „In fast allen Bundesländern darf unsere Branche ihrer Tätigkeit nachgehen und in Hessen haben wir ein Berufsverbot verhängt bekommen – das ist doch ungerecht und zeugt von Willkür. Warum gibt es keine einheitliche Regelung? Nicht zu vergessen: Haarstudios für Zweibeiner dürfen ab Montag, 4. Mai, wieder öffnen.“

Die Oberaulaerin hat sich ein Herz gefasst und beim hiesigen Ordnungsamt, Landratsamt, Gesundheitsamt und Amt für Veterinärwesen nachgefragt. „Alle Ansprechpartner haben sich auf die vierte Verordnung der hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 17. März berufen, in der niedergeschrieben ist, dass das Betreiben von Hundesalons und Hundeschulen einzustellen ist“, berichtet sie. „Fakt ist: in Hessen habe ich Berufsverbot; hätte ich aber einen Salon in Mainz oder in Eisenach, dürfte ich das Fell und die Haut von Vierbeinern pflegen.“

So könnte es trotz Kontaktverbot funktionieren, wenn Hollis Hundesalon wieder öffnen ...

Wie die Hundesalon-Inhaberin erläutert, könne der Betrieb ihres Geschäfts ohne ...

Der Kunde könnte seinen Hund in einem eigens eingerichteten Abgabebereich abliefern ...

Apropos Hundepflege: Wie die Hundesalon-Inhaberin erläutert, könne der Betrieb ihres Geschäfts ohne Kontakt zwischen zwei Menschen ablaufen. „Der Kunde könnte seinen Hund in einem eigens eingerichteten Abgabebereich abliefern und zu einem vereinbarten Termin wieder abholen. Zudem würde ich ausreichende Pufferzeiten einplanen.“ Die Bezahlung könne per Überweisung erfolgen. „Oder ich stelle einen Zahlteller bereit.“

Die Zeit dränge: Nicht nur, weil es ums wirtschaftliche Überleben von kleinen Betrieben – „ein Teil meiner Kunden fährt mittlerweile ins thüringische Eisenach“ –, sondern auch um die Gesundheit der Vierbeiner gehe. „Die Tiere leiden bei den vorherrschenden Temperaturen unter dem dichten Fell“, sagt die Oberaulaerin. „Wenn die Tiere nicht regelmäßig fachgerecht gepflegt werden, verfilzt das Fell, entstehen Hautkrankheiten und Parasiten vermehren sich, weil die Haut nicht mehr richtig atmen kann. Auch die Krallen müssen turnusmäßig gestutzt werden“, zählt Christine Holick auf.

Wenn die Tiere nicht regelmäßig fachgerecht gepflegt werden, verfilzt das Fell, ...

Auch die Krallen müssen turnusmäßig gestutzt werden.

Dass in Hundesalons lediglich bunte Schleifchen ins Fell gebunden würden, sei ein gängiges Vorurteil. „Unsere Arbeit ist für das Wohl der Tiere wichtig“, untermauert die Oberaulaerin. Als widersinnig empfindet sie zudem, dass sie ihre Tierpension – trotz Corona-Pandemie – weiterbetreiben darf. Das Fell der ihr anvertrauten Schützlinge pflegen darf sie aber nicht. (Stefanie Harth) +++


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