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REGION "Wir gehen einen großen Schritt"

Weitere Corona-Lockerungen: Gastronomie öffnet ab dem 15. Mai

08.05.20 - Hessen atmet weiter auf - denn das Bundesland geht weitere Schritte in Sachen Corona-Lockerungen. Wie Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier in einer Pressekonferenz am Donnerstagnachmittag mitteilt, darf die hessische Gastronomie ab dem 15. Mai wieder öffnen - natürlich jedoch unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln. Auch für Hotels gibt es gute Nachrichten: diese dürfen ab dem 15. Mai für touristische Zwecke wieder öffnen.

Screenshot: HR

Sechs Stunden tagte am Donnerstag das hessische Corona-Kabinett. Danach traten Ministerpräsident Volker Bouffier, Innenminister Peter Beuth, Sozialminister Kai Klose und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir vor die Presse - "wir haben eine Fülle an entscheidenden Maßnahmen getroffen", so Bouffier. "Zwar befinden wir uns immer noch in der Pandemie, die Lage ist aber beherrschbar", so Bouffier. Durch die neuen Maßnahmen der Landesregierung seien die Menschen von nun an nicht mehr "so eingeschränkt" und hätte Freiheit in jeglicher Hinsicht gewonnen.

Gastronomie und Hotelerie

Die Biergarten-Saison, wie hier im Michelsrombacher Wald - kann nun endlich starten. ...Archivfotos: O|N

Denn endlich geht es für hessische Gastronome in der Krise wieder aufwärts: diese dürfen nämlich ab dem 15. Mai für die Besucher wieder öffnen - "natürlich unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln". Tanzlokale und Diskotheken bleiben vorerst weiter geschlossen, "dort ist das Infektionsrisiko zu hoch", erklärt der Ministerpräsident die Entscheidung. Neben den Gastronomiebetrieben dürfen auch Hotels für touristische Zwecke wieder öffnen. Soweit Speisen angeboten werden, gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Gastronomie. Dies gilt auch für die Abstandsregel und die zulässige Personendichte pro Quadratmeter Gastfläche, mit Ausnahme der Gästezimmer. In allen öffentlichen Bereichen (Rezeption, Tagungsräume, Frühstücksraum, Restaurant) müssen die Abstandsregeln zwischen Personal und Gästen sowie der Gäste untereinander eingehalten werden.

Ebenso ab dem 15. Mai 2020 können Ferienwohnungen und Campingplätze vermietet und genutzt werden. Dauercamping und Zweitwohnungsnutzung bleiben gestattet. Freizeitparks können ab diesem Tag ebenfalls wieder ihre Pforten öffnen, wenn sie über ein umfassendes Hygienekonzept verfügen. Schwimmbäder und Saunen etc. bleiben geschlossen.

Sport und Freizeit

Gute Nachrichten gibt es auch in Sachen Sport und Freizeit: Ab dem kommenden Samstag dürfen die Hessen wieder ihrem Lieblingssport und ihren Hobbys nachgehen. "Das gilt für alle Sportarten im Freizeit- und Amateursport", so Bouffier. Auch Indoorspielplätze, Turnhallen oder Kegelbahnen dürfen ab dem 9. Mai wieder öffnen. Erleichterung auch bei den Betreibern der Fitnessstudios: auch sie dürfen ab dem 15. Mai wieder die Türen öffnen - genauso wie Theater und Museen ab dem 9. Mai.

Schulen und Hochschulen

Auch die Schulen öffnen weiter schrittweise.

Die Landesregierung hält an ihrem bewährten Kurs einer stufenweisen Öffnung fest. Nach den bereits erfolgten Teilöffnungen orientiert sich das nachfolgende Konzept an den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz, der Rechtsprechung sowie den Erfahrungen aus den bisher erfolgten Öffnungen.

Der Stufenplan für die Schulen sieht vor:

- ab 18.05.: Sekundarstufe I, zeitgleich Einführungsphase der Sekundarstufe II und Intensivklassen; 4. Jahrgangsstufe an den Grundschulen.
- ab 18.05.: weitere Öffnung der Berufsschulen und InteA-Klassen
- ab 02.06.: Jahrgangsstufen 1 – 3 sowie Vorklassen, Vorlaufkurse und Intensivklassen an Grundschulen.
- Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs der Förderschulen orientiert sich an den Terminen der Grundschulen und der Sekundarstufen.

Außerdem dürfen in Hochschulen ab dem 9. Mai wieder Präsenzveranstaltungen stattfinden. An diesem Tag ändern sich auch die Regelungen für den Handel und Dienstleistungen - denn ab Samstag dürfen alle Geschäfte, auch über 800 Quadratmeter, wieder öffnen.

Kindertagesbetreuung

Parallel zur Öffnung der Grundschulen ist auch die Betreuung in Kindertagesstätten wieder zu ermöglichen. Wir werden vom System der erweiterten Notbetreuung zu einem Modell des eingeschränkten Regelbetriebes übergehen. Den Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Abstandsregeln etc. im Bereich der Kinder im Alter von 12 Monaten bis 6 Jahren ist durch eine besonders sorgsame pädagogische Arbeit und Organisation zu begegnen. Daher bedarf es mehr Vorlaufzeit für die Einrichtungen.

Ab dem 9. Mai besteht die Möglichkeit, familiäre Betreuungsgemeinschaften aus bis zu drei Familien zu bilden. In einem ersten Schritt erweitern wir ab dem 11. Mai die Berechtigungen zur Teilnahme an der Notbetreuung. Ab dem 2. Juni sollen die Kindertagesstätten dann im eingeschränkten Regelbetrieb wieder für alle Kinder öffnen.

Veranstaltung mit mehr als 100 Leuten verboten

Bouffier verkündete auch die offizielle Regelung für das Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August: "Eine Großveranstaltung beginnt ab 100 Menschen." Für Gottesdienste und Demonstrationen gelten bereits Sonderregelungen. Die zuständigen Behörden können im Ausnahmefall eine höhere Teilnehmerzahl ermöglichen, wenn gewährleistet ist, dass die Einhaltung der Voraussetzungen (bspw. Hygiene- und Abstandsregeln) kontinuierlich überwacht wird. 

Um das Virus weiter einzudämmen und die Zahl der Infizierten zu reduzieren, sind weiterhin Kontaktbeschränkungen nötig. Angesichts der niedrigen Infektionsraten können soziale Kontakte schrittweise wieder ermöglicht werden. So ist es ab dem 9. Mai wieder gestattet, sich zusätzlich zu den im eigenen Hausstand lebenden Personen mit Angehörigen eines weiteren Hausstands in der Öffentlichkeit zu treffen.

"Diese Freiheiten ist das Vertrauen an die Bevölkerung, dass die Regeln eingehalten werden. Das hat in der letzten Zeit sehr gut geklappt und muss auch jetzt weiter gelingen. Nur so können die Beschränkungen Stück für Stück aufgehoben werden", ist sich Bouffier sicher. In Zukunft will die Landesregierung nicht mehr auf Regelungen für ganz Deutschland setzen, sondern regional handeln. "Wir schauen, wie ist die Situation konkret vor Ort. Dort, wo es sieben Tage im Durchschnitt mehr als 50 Infektionen (zu 100.000 Einwohner) gegeben hat, muss gehandelt werden, das ist ein Alarmsignal." (ld) +++


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