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Gezündelt quasi im Vorbeigehen - Symbolbild: pixabay

FULDA Bewohner in Angst und Schrecken

Aus angeklagter Brandstiftung wurde Sachbeschädigung: Bewährungsstrafe

27.05.20 - Dafür, dass er im Winter 2018 die 27 Bewohner eines Hauses im Horaser Weg in Fulda in Angst und Schrecken versetzt hat, ist ein heute 27-Jähriger am Dienstag vor dem Amtsgericht Fulda ziemlich glimpflich davongekommen. Der ursprünglich wegen versuchter schwerer Brandstiftung angeklagte Mann wurde zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und der Zahlung von 1.000 Euro an den Kinderschutzbund verurteilt.

Am frühen Morgen des 03.11.2018 hatte der Angeklagte im Keller des Mehrfamilienhauses einen Karton mit Zeitungen in Brand gesetzt. Das Feuer griff auf umliegende Kartons und einen Schreibtisch über, wurde aber noch rechtzeitig durch Hausbewohner entdeckt und gelöscht. Ebenfalls am frühen Morgen des 09.12.2018 versuchte der damals 26-Jährige den Sattel eines Fahrrads im Keller anzuzünden. Auch dieser Brand wurde frühzeitig durch einen Nachbarn entdeckt und gelöscht. Zwei Tage vor Weihnachten hatte der Angeklagte schließlich zwei Müllcontainer neben dem Mehrfamilienhaus in Brand gesetzt, Feuerwehr und Polizei waren erneut im Einsatz. Der entstandene Sachschaden blieb zwar unter 2.000 Euro, doch die Bewohner und Nachbarn fühlten sich durch den unbekannten Brandstifter verunsichert und waren besorgt.

Mitte Januar 2019 konnte die Kripo nach intensiver Ermittlungsarbeit dann Erfolg melden und sorgte so für Erleichterung in Horas: der als Brandstifter verdächtigte 26-Jährige wurde festgenommen. Er gestand die drei Taten, konnte bei seiner Vernehmung aber die Frage nach seinem Motiv nicht beantworten.

Motiv liegt im Dunkel

Eine plausible Erklärung für seine Zündeleien konnte der junge Mann dem Gericht auch heute nicht liefern. In allen drei Fällen war er alkoholisiert gewesen, was seine Steuerungsfähigkeit aber nicht eingeschränkt habe, führte der psychiatrische Gutachter aus. Welche Gefahr jeweils von den Brandherden ausgegangen war, hatte er offenbar gar nicht realisiert. Ohne sich weiter um die Flammen zu kümmern, hatte er sich in seiner Wohnung schlafen gelegt. "Er selbst steht ratlos vor seinen Taten und dem, was hätte passieren können", erklärte sein Verteidiger, der für eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen wegen dreifacher Sachbeschädigung plädierte.

"Tatbegehung im Vorbeigehen"

Die Staatsanwältin sprach von einer ungewöhnlichen Tatbegehung "quasi im Vorbeigehen". Sie wertete das Anzünden des Altpapiers im Keller als versuchte Brandstiftung, den angesteckten Fahrradsattel und die Müllcontainer als Sachbeschädigung. Der Angeklagte habe die möglicherweise schlimmen Folgen seiner Zündelei zumindest in Kauf genommen. Sie forderte eine siebenmonatige Bewährungsstrafe und 1.000 Euro Geldstrafe.

Richter Ulrich Jahn hielt dem Angeklagten zugute, dass er einerseits nicht vorbestraft war, andererseits alle drei Taten gestanden, sie glaubwürdig bereut und sich beim Hausbesitzer entschuldigt hatte. Damit habe er Verantwortung für sein Handeln übernommen. Der Richter folgte der Bewertung des Verteidigers und verurteilte den 27-Jährigen nur wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung. Weil weder der 27-Jährige, noch die Staatsanwältin Rechtsmittel gegen diese Verurteilung einlegen wollten, erlangte das Urteil bereits Rechtskraft. (Carla Ihle-Becker) +++


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