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Ab sofort können die Unterlagen eingesehen werden - Archivfoto: O|N

REGION Unterlagen können eingesehen werden

Öffentlichkeitsbeteiligung für Eisenbahn-Neubaustrecke beginnt

29.05.20 - Im Raumordnungsverfahren zur geplanten Eisenbahn-Neubaustrecke Gelnhausen – Kalbach starten die Regierungspräsidien (RP) Darmstadt und Kassel nach Pfingsten die Beteiligung der Öffentlichkeit. Vom 2. Juni bis einschließlich 30. September 2020 können die Unterlagen samt einer von der DB Netz AG eingeführten Trassenalternative eingesehen und dazu Stellung genommen werden.

Die Stellungnahmen können über eine Online-Beteiligungsplattform, die über die Internetseiten beider Behörden zu erreichen ist, abgegeben oder per E-Mail ([email protected]) und Post oder zur Niederschrift beim RP Darmstadt (Dezernat 31.1, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt) eingereicht werden.

Die Antragsunterlagen sind sowohl auf der Internetseite der beiden Regierungspräsidien, als auch bei diesen vor Ort und in den Rathäusern und Kreisverwaltungen der von der Planung betroffenen Gebietskörperschaften einsehbar. Weitere Informationen dazu gibt es online (rp-darmstadt.hessen.de bzw. rp-kassel.hessen.derp-darmstadt.hessen.de bzw. rp-kassel.hessen.de).

Die geplante Neubaustrecke Gelnhausen – Kalbach berührt die Kommunen Bad Orb, Bad Soden-Salmünster, Biebergemünd, Birstein, Brachttal, Eichenzell, Flieden, Gelnhausen, Kalbach, Linsengericht, Neuhof, Schlüchtern, Steinau an der Straße und Wächtersbach sowie mittelbar die Kommunen Fulda, Sinntal und Jossgrund. Daher führen die beiden RPen ein gemeinsames Raumordnungsverfahren durch.

Diese formelle Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt losgelöst von der Ende Mai abgeschlossenen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der DB Netz AG. Mit einem langen Beteiligungszeitraum wird der langjährigen öffentlichen Vorbereitung des Antrags durch Dialogforen der DB Netz AG und der besonderen Situation in diesem Verfahren entsprochen. Neben der Komplexität des Vorhabens sind dies auch die Erschwernisse unter den Bedingungen der Corona-Pandemie und die Beteiligung während der eigentlichen Haupturlaubszeit.

Sofern das Raumordnungsverfahren positiv abgeschlossen wird, folgt ein Planfeststellungsverfahren für die raumgeordnete Vorzugsvariante. Während es im Raumordnungsverfahren um die Findung der in der Gesamtschau aller Aspekte günstigsten Variante und um die Beurteilung und Optimierung der Raumverträglichkeit geht, ist das Ziel eines Planfeststellungsverfahrens eine Baugenehmigung innerhalb des raumordnerisch bestimmten Korridors. (pm) +++


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