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Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, dass er im November 2018 als Schichtführer eines Schnellrestaurants in Bebra mittels ihm zustehender Befugnisse am Drive-In-Schalter Bargeld unterschlagen hat. - Foto: pixabay

BAD HERSFELD Griff in die Kasse des Arbeitgebers

Drive-In-Schalter als Selbstbedienung - der Angeklagte bedauert sein Vorgehen

13.06.20 - Der Angeklagte fühlte sich von seinem Arbeitgeber durch Überstunden ausgenutzt und viel zu schlecht bezahlt. Es war seine Idee, sich anderweitig zu bereichern. "Ich habe gedacht, das steht mir zu", erklärte er. Jetzt wurde das Verfahren wegen des Verdachts der Untreue in vier Fällen vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld verhandelt. Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, dass er im November 2018 als Schichtführer eines Schnellrestaurants in Bebra mittels ihm zustehender Befugnisse am Drive-In-Schalter Bargeld unterschlagen hat.

Zwischen dem 1. und 4. November 2018 hat er nach seinen eigenen vagen Angaben bei jeder zehnten bis fünfzehnten Bestellung die Kassenvorgänge mit dem ihm anvertrauten Schlüssel beeinflusst, das für sich einkassierte Bargeld abends aus der Kasse entnommen und somit das Schnellrestaurant, für das er seit 2015 arbeitete, um 1.222,67 Euro geschädigt. Ein Schichtleiter hat ihn beobachtet und angesprochen.

"Ein Griff in die Kasse des Arbeitgebers geht gar nicht", betonte Strafrichter Michael Krusche gegenüber dem Angeklagten. "Wer Lohnansprüche gegenüber dem Arbeitgeber einklagen will, wendet sich an das Arbeitsgericht". Der Angeklagte, der verheiratet ist, drei kleine Kinder hat und inzwischen als Sicherheitsmitarbeiter mit wesentlich besseren Verdienstmöglichkeiten arbeitet, ist noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten und bedauert sein Fehlverhalten. Zudem  ist er geständig und kam somit mit einer vergleichsweise milden Geldstrafe von 40 Tagessätzen a´ 40 Euro weg, zumal die finanzielle Wiedergutmachung gegenüber seinem ehemaligen Arbeitgeber durch seinen Vater geleistet wurde.

Sein Verteidiger Jochen Paulus berichtet vom fragwürdigen Vorgehen des ehemaligen Arbeitgebers gegenüber dem Angeklagten und seinem Vater bis hin zur Nötigung, das am Oberlandesgericht in Kassel verhandelt wird. (gs) +++


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