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Eine weitere Regelung betrifft Einzelhandelsgeschäfte: Dort sinkt die Einlassbeschränkung für den Publikumsverkehr von einer Person je 20 m² zugänglicher Grundfläche auf eine Person je 10 m². - Archivfotos: O|N/Carina Jirsch

WIESBADEN Motto "Hessen bleibt besonnen"

Neue Lockerungen: Geschäfte können zwei Mal so viele Kunden empfangen

19.06.20 - Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat weitere Anpassungen der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus verabschiedet. Diese betreffen insbesondere die Regelungen zu Besuchen in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Lockerungen für Veranstaltungen und den Einzelhandel. "Unsere Vorgehensweise nach dem Motto ,Hessen bleibt besonnen‘ zeigt Wirkung. Ausgehend von den derzeitig niedrigen Infektionszahlen haben wir einige weitere neue Regelungen beschlossen, von denen viele Menschen profitieren", sagte Ministerpräsident Volker Bouffier.

Das Besuchsrecht in Alten- und Pflegeeinrichtungen wird ab dem 22. Juni 2020 gelockert und die Anzahl von einem Besuch pro Woche auf drei Besuche erhöht. Menschen mit Behinderung, die in einer stationären Einrichtung betreut werden, können ab diesem Tag von einer Person pro Tag besucht werden. "Für alte und pflegebedürftige Menschen ist es gerade in diesen Zeiten wichtig, regelmäßigen persönlichen Kontakt zu ihren Angehörigen zu haben. Der Schutz der Gesundheit unserer Bürger bleibt dennoch unser oberstes Ziel und wir werden weiterhin genau abwägen, welche Schritte wir zurück in den Alltag gehen können und welche noch nicht", erklärte der Regierungschef.

Lockerungen im Einzelhandel

Eine weitere Regelung betrifft Einzelhandelsgeschäfte: Dort sinkt die Einlassbeschränkung für den Publikumsverkehr von einer Person je 20 m² zugänglicher Grundfläche auf eine Person je 10 m². "Wir gehen auch hier mit Augenmaß vor, um sowohl das Infektionsgeschehen weiter zu minimieren als auch dem Handel nach den schwierigen vergangenen Monaten eine Perspektive zu eröffnen und die Wiederbelebung des Geschäfts zu ermöglichen", sagte Klose. Er teilte außerdem mit, dass die pandemiebegründete generelle Möglichkeit, Geschäfte an Sonntagen von 13 -18 Uhr zu öffnen, ab dem 22. Juni aufgehoben wird.

Neue Obergrenze für Veranstaltungen

Einfacher wird es auch für Veranstaltungen wie Theatervorstellungen, Konzerte und Feste, die bislang bei mehr als 100 Teilnehmern eine Genehmigung der örtlichen Behörden einholen mussten. Diese Obergrenze steigt auf 250. Voraussetzung ist wie bisher ausreichend Fläche pro Person, die Erfassung der Teilnehmer und ein Hygienekonzept. "Wir werden die Entwicklung des Infektionsgeschehens weiterhin genau beobachten. Unser Ziel bleibt, die Anzahl der Neuinfektionen möglichst gering zu halten", hob der Minister abschließend hervor.

Ab dem 22. Juni 2020 gelten folgende neue Regeln:

· Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen dürfen drei Besuche pro Woche von einer Person erhalten (unabhängig ob Angehöriger oder sonstige nahestehende Person). Menschen mit Behinderung, die in einer stationären Einrichtung betreut werden, können von einer Person pro Tag besucht werden. Die Besuche sollen auch an den Wochenenden ermöglicht werden.

· Die Teilnehmeranzahl für Veranstaltungen, die nicht von den Behörden besonders genehmigt und überwacht werden müssen, wird von 100 auf 250 erhöht.

· In Läden, Geschäften, Supermärkten, Möbelhäusern wird die Quadratmeterzahl der Verkaufsfläche pro Kunde von 20 qm auf 10 qm abgesenkt. Es darf sich künftig also ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhalten. Damit können wieder mehr Personen gleichzeitig in die Geschäfte eingelassen werden. Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung und zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern bleibt weiterhin bestehen.

· Die pandemiebegründete generelle Möglichkeit, Geschäfte an Sonntagen von 13 -18 Uhr zu öffnen, entfällt. Es gelten wieder die allgemeinen Bestimmungen des Ladenöffnungsgesetzes. 

Alle Regelungen gelten bis zum 16. August 2020. (nb/pm) +++


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