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GERSFELD Krokodilstränen?

Gerichtliches Nachspiel nach Trunkenheitsfahrt mit Blaulicht

23.06.20 - Der Unfall hatte im Juli 2018 für großes Aufsehen gesorgt: zwischen Gersfeld und Hettenhausen war ein schwarzer Toyota Proace gegen 22 Uhr nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und hatte sich im Graben mehrfach überschlagen. Schon 150 Meter vor der Unfallstelle lagen Trümmerteile und waren Bremsspuren auszumachen. Die beiden Insassen, ein 33-Jähriger aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen sowie ein 38-Jähriger aus dem gleichen Ort blieben bei dem Unfall fast unverletzt, was man fast nicht glauben kann, wenn man die Bilder des Wracks sieht.

Fotos: Julius Böhm

Ein Ersthelfer sah von seinem Balkon aus, wie der Wagen auf dem Dach angeschossen kam und befreite die beiden Insassen durch das Wagenfenster. Doch diese behaupteten plötzlich, nicht sie seien gefahren, sondern ihr Bekannter Sascha. Daraufhin suchte die Feuerwehr über eine Stunde lang mit Flutlicht in der Umgebung der Unfallstelle nach dem angeblichen Fahrer. Der Ersthelfer hatte damals gegenüber den O|N-Reportern gesagt, er sei zu 100 Prozent sicher: "Das kann gar nicht sein. Ich habe den Knall gehört und bin sofort raus. Da war keine dritte Person. Die beiden Männer im Auto haben anfangs auch gerufen, dass sie zu zweit sind. Plötzlich hieß es dann, der Fahrer fehle." So war es kein Wunder, dass die Feuerwehr mit Taschenlampen und Suchstrahlern in den umliegenden Feldern und Gräben nicht fündig wurde. Beide Insassen waren alkoholisiert gewesen. Im Fahrzeug wurde ein Spielzeugblaulicht sowie diverses Equipment für Sicherheitsdienste gefunden.

Mit Blaulicht und hohem Tempo

Eine Zeugin war gut drei Kilometer vor der Unfallstelle von dem Toyota überholt worden, und zwar mit hoher Geschwindigkeit: "Der ist mit bestimmt 130 oder 140 Kilometern in der Stunde an uns vorgeschossen, hatte die Warnblinkanlage angeschaltet und komischerweise ein Blaulicht hinter der Windschutzscheibe", hatte die Frau gesagt. "Ich habe mir schon gedacht, dass das nicht gutgehen würde, so wie der gerast ist. Zum Glück hat es uns nicht erwischt."

"Kann mich an nichts erinnern"

Der mittlerweile 40-jährige Angeklagte musste sich wegen der Trunkenheitsfahrt am Dienstag vor dem Amtsgericht verantworten. Er ist kein unbeschriebenes Blatt, sondern hat bereits Vorstrafen wegen Beleidigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und einer Trunkenheitsfahrt. Die Blaulichtbenutzung ist als Amtsanmaßung und die Behauptung, ein nicht existenter Sascha sei gefahren, als Vortäuschung einer Straftat angeklagt. Über das, was ihm zur Last gelegt wird, schüttelt der Angeklagte immer wieder den Kopf und vergießt auch ein paar Tränen. "Ich bin maßlos enttäuscht über mich", äußert er mehrfach und entschuldigt sich auch. Doch zur Aufklärung der Hintergründe trägt er wenig bei. Das Blaulicht sei ein Geburtstagsgeschenk gewesen, das er zufällig im Auto hatte. Zum erfundenen Sascha kann er nichts sagen, da versagt die Erinnerung. Immerhin räumt er ein, dass sich der Unfall so zugetragen hat und er gefahren ist. Das hat ein DNA-Test der Airbags eindeutig erwiesen.

Filmriss? Da wird der Staatsanwalt energisch

Sein damaliger Beifahrer will ebenfalls keinerlei Erinnerung mehr an das Geschehen haben. "Ich hatte den totalen Filmriss", behauptet er. Da wird Staatsanwalt Michael Craß energisch und droht, ihn wegen uneidlicher Falschaussage anzuklagen. Denn seiner Anwältin gegenüber hatte der Zeuge eingeräumt, dass er Beifahrer gewesen sei. "Wenn Sie das noch wissen, können Sie auch keinen Filmriss gehabt haben - schon gar nicht bei 1,7 Promille." Immerhin bringt er den 35-Jährigen zu der späten Einsicht: "Das war absoluter Mist, was wir gemacht haben."

Richter Johannes Winter folgt schließlich in seinem Urteil dem Plädoyer des Staatsanwalts und verhängt eine fünfmonatige Haftstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Außerdem hat der 40-Jährige Fahrverbot für ein halbes Jahr und muss 500 Euro an "Ärzte ohne Grenzen" zahlen. Zu seinen Gunsten wertete das Gericht die günstige Sozialprognose seiner Bewährungshelferin, die Tatsache, dass er seit einem Jahr keinen Alkohol mehr trinkt und einer geregelten Arbeit als Gebäudereiniger nachgeht. Trotz seines geringen Verdienstes zahlt er Unterhalt für seine beiden Kinder. Richter Winter ermahnte ihn zum Schluss: "Sie müssen sich jetzt bewähren, sonst kommen Sie ins Gefängnis!" (Carla Ihle-Becker)+++


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