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Der 27-Jährige wurde zu lebenslanger Haft verurteilt - Archivfotos: O|N / Laura Struppe / Marius Auth

FULDA "Tod billigend in Kauf genommen"

Ehefrau zu Tode gewürgt: 27-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt

09.07.20 - Das Urteil im Prozess gegen den 27-jährigen Iraker ist am Mittwochmittag am Fuldaer Landgericht gefallen: Der Mann wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, nachdem er im August 2019 seine gleichaltrige Ehefrau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hatte. Sie verstarb wenig später im Krankenhaus.

Der Prozess begann bereits Anfang Februar dieses Jahres, fünf Monate später steht nun das Urteil fest. Die Staatsanwaltschaft sah das Mordmerkmal der Heimtücke gegeben und forderte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Haftstrafe. Diesem ist die Kammer gefolgt und hat den Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Der damalige Tatort in der Fuldaer Straße

"Nach fünfmonatiger Verhandlungen und Vernehmungen von über 40 Zeugen ist die Kammer überzeugt, dass der Angeklagte seine Ehefrau vorsätzlich heimtückisch getötet hat", erklärt Pressesprecher des Landgerichts Patrick Krug im Gespräch mit OSTHESSEN|NEWS

Das Paar, das zwei gemeinsame Kinder hat, war 2016 nach Lebach im Saarland gekommen. Nachdem sich die Frau von ihm getrennt hatte, befand sie sich in der Wohnung von Bekannten in Bad Salzschlirf. Dort suchte sie der 27-Jährige am 9. August auf, um sich mit ihr zu versöhnen und sie zur Rückkehr zu ihm zu überreden. Die Getötete habe dem Angeklagten mitgeteilte, dass sie sich trennen möchte und eine neue Beziehung hat. Daraufhin habe der 27-Jährige unvermittelt begonnen, die Frau zu würgen - "in einer Situation, wo das Opfer nicht mit einem Angriff gerechnet hat", so Krug. Sie habe sofort das Bewusstsein verloren, der Angeklagte habe die Getötete weitere drei Minuten lang gewürgt - sie erlag wenig später ihren Verletzungen im Krankenhaus.

Der Verurteilte konnte in der Wohnung am selben Tag noch festgenommen werden. 

Die Kammer sieht als Motiv Eifersucht, Wut und Verlustängste des Angeklagten und geht davon aus, "dass er beim Würgen der Frau den Tod billigend in Kauf genommen hat". (ld) +++


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