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REGION Wenige Wochen nach Inkrafttreten

Bußgeldkatalog ungültig: Wie muss ich als Autofahrer nun reagieren?

10.07.20 - Kaum wurde der neue Bußgeldkatalog im April 2020 eingeführt, ist er auch schon wieder außer Kraft gesetzt. Dieser sah unter anderem härtere Strafen für Raser vor. Doch profitieren die Autofahrer in Hessen von dessen Ungültigkeit? Wie wird weiter verfahren? OSTHESSEN|NEWS hat beim ADAC Hessen-Thüringen nachgefragt.

Die Zentrale Bußgeldstelle in Kassel scheint momentan alle Hände voll zu tun zu haben, mittlerweile ist die Rede von 60.000 Verfahren, die überarbeitet werden müssen. Auf der Homepage ist auch ein Vermerk versehen, der die betroffenen Autofahrer bittet, von telefonischen Anfragen abzusehen. Denn: Die alten Regelsätze haben aktuell wieder ihre Gültigkeit erlangt.

Wo liegt der Fehler? "Der Bußgeldkatalog verstößt in seiner neuen Fassung wegen eines Formfehlers gegen das Grundgesetz", so der ADAC. Wie ist es genau dazu gekommen? "Hier wurden nur Paragraph 26a Abs. 1 Nr. 1 StVG für Verwarnungen und Nr. 2 für Bußgelder benannt, nicht aber Nr. 3 für Fahrverbote. Diese unvollständige Angabe der Rechtsgrundlage führt nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1999 zur Nichtigkeit der Verordnung, hier also der Änderungsverordnung zur Bußgeldkatalogverordnung," heißt es weiter.

Welche Bereiche des Bußgeldkataloges sind von der Ungültigkeit betroffen und welche nicht?

Betroffen sind Änderungen, die am 28. April in Kraft getreten sind. Dies betrifft insbesondere das Fahrverbot innerorts ab 21 km/h Überschreitung beziehungsweise außerorts um 26 km/h. Auch die Fahrverbote für das Nichtbilden oder Befahren der Rettungsgasse zählen dazu.

Welche Auswirkungen hat es auf mich als Autofahrer mit Fahrverbot,...

... wenn ich noch keinen Bußgeldbescheid habe, aber einen Anhörungsbogen?

Die Bußgeldstelle wird bei der Festsetzung der Rechtsfolgen den alten Bußgeldkatalog zugrunde legen. Dies haben bereits alle Länder außer Thüringen und Bremen bestätigt.

... wenn ich einen Bußgeldbescheid bekommen habe?

Hier lohnt die Prüfung, ob die vorgeworfene Tat von den Änderungen betroffen war. Ist dies der Fall und wird eine Rechtsfolge nach neuem Recht verhängt, sollte Einspruch eingelegt und die Änderung des Bußgeldkataloges auf altes Recht gefordert werden.

... wenn ich einen Bußgeldbescheid bekommen habe, aber keinen Einspruch eingelegt habe oder nicht dagegen vorgegangen bin?

Ist der Bußgeldbescheid bereits rechtskräftig, ist eine Überprüfung und Neufestsetzung grundsätzlich ausgeschlossen. Es kann allerdings ein Gnadengesuch gestellt werden, um ein Absehen vom Fahrverbot aufgrund besonderer persönlicher Härten zu erreichen. Erst wenn diesem Antrag stattgegeben wurde, ist das Fahrverbot weg.

...wenn ich mein Fahrverbot bereits angetreten habe und meinen Führerschein schon abgegeben habe?

Auch hier besteht die Möglichkeit eines Gnadengesuchs. Da dieses Verfahren jedoch zeitintensiv und individuell ist, kann es passieren, dass bis zur Entscheidung der Behörden die Fahrverbotsfrist bereits abgelaufen ist. (mkr/pm) +++


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