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Im Sommer sind Motorradfahrer vermehrt unterwegs. - Archivfoto: O|N/Nina Bastian/Laura Struppe

BAD HERSFELD ACE Auto Club klärt auf

Motorrad-Lärm: Mehr gegenseitige Rücksichtnahme und Kontrolle

16.07.20 - Es ist Sommerzeit und damit ist die Motorrad-Saison bereits in vollem Gange. Bei schönem Wetter sind Biker auf den vielen idyllischen Straßen in den hessischen Mittelgebirgen unterwegs. Häufig wird der damit einhergehende Lärm für Anwohner an den betreffenden Routen zur echten Belastung. Geht es nach dem Willen des Bundesrates, soll der Lärmverursachung deshalb bald ein Riegel vorgeschoben werden. Unter anderem ist vorgesehen, die Lärmobergrenze auf 80 Dezibel festzusetzen.

Hans Jürgen Gerlach Vorsitzender des Regionalvorstands Mitte des ACE, stellt fest: Für viele ist Motorradfahren ein großartiges Hobby, das viel Freude bereitet. Das darf aber nicht dazu führen, dass einige die Toleranz ihrer Mitmenschen durch Lärmbelästigung übermäßig ausreizen. Denn eines ist klar: Die Freiheit des einen hört da auf, wo sie die Freiheit des anderen einschränkt. Und damit meine ich: Die Freiheit vor extremlauter Dauerbeschallung. Lärm macht erwiesenermaßen krank und viele Anwohnerinnen und Anwohner können ein Lied davon singen."

"Als ACE Auto Club Europa sind wir Mobilitätsbegleiter aller modernen mobilen Menschen und natürlich sind Motorradfahrende einbezogen. Im Sinne der Verkehrssicherheit und des Gesundheitsschutzes haben wir klare Vorstellungen, wie Motorradfahren und die Einhaltung von Lärm-Obergrenzen in Einklang gebracht werden können. Für uns steht Rücksichtnahme an erster Stelle. Deshalb fordern wir einerseits von den Herstellern, Motorräder leiser zu konstruieren, und andererseits effektivere Kontrollmaßnahmen durch die Behörden zu ermöglichen," erklärt Volker Schork, Regionalbeauftragter Club Hessen des ACE, Deutschlands zweitgrößtem Autoclub.

Die Forderungen des ACE sind klar: Mobilität muss insgesamt nachhaltiger und geräuschärmer werden. Dazu sollten Hersteller und Händler leisere Motorräder produzieren und vertreiben sowie sogenannte Sound-Designs unterlassen. Beschränkungen und Verbote sind im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen, etwa in Paragraf 49 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung in Verbindung mit der europäischen Richtlinie 78/105/EWG, wirkungsvoll umzusetzen.

"Immer dann, wenn jemand auf dem Motorrad das Gas durchzieht und bewusst Lärm erzeugt, fällt das als vorsätzlich lärmerzeugende Fahrweise in den Tatbestand des Paragrafen 30 der Straßenverkehrsordnung und muss geahndet werden. Durch eine verstärkte Verkehrsüberwachung und eine Ausweitung der Kontrollmöglichkeiten muss dem Einhalt geboten werden," so der Regionalvorstandsvorsitzender Gerlach.

Volker Schork, der Verkehrssicherheitsexperte des ACE, ergänzt: "Raser dürfen einer Bestrafung nicht einfach entgehen. Zur Ahndung ist sicherlich das fehlende Kennzeichen an der Motorradfront problematisch. Der Spaß am Hobby soll niemandem verdorben werden. Solange sich alle Verkehrsteilnehmenden rücksichtsvoll ihren Mitmenschen gegenüber verhalten, braucht es keine zusätzlichen Verbote. Dann muss aber auch klar sein, dass Sound-Designs und maßlose Lärm-Orgien der Vergangenheit angehören. Schon heute können Elektromotoren im motorisierten Zweirad dazu beitragen, dass die Lärm-Emissionen im Straßenverkehr deutlich abnehmen.

Hans Jürgen Gerlach und Volker Schork sind sich darin einig, dass Lärmbelästigung nur im Zusammenwirken zwischen strikteren gesetzlichen Vorgaben für Hersteller und in einer nachhaltigen Verhaltensanpassung derjenigen, die sich rücksichtslos verhalten, effektiv vermieden werden kann. (pm) +++


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