Archiv
Das wegen der Corona-Pandemie bestehende Besuchsverbot für Kliniken ist umfangreich gelockert worden. - Foto: Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda

FULDA Umfangreiche Lockerungen

Neue Besuchsregelungen im Herz-Jesu-Krankenhaus

20.07.20 - Das wegen der Corona-Pandemie bestehende Besuchsverbot für Kliniken ist umfangreich gelockert worden: Vor diesem Hintergrund setzt auch das Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda die neue Besuchsregelungen um, "wobei die Patientensicherheit immer oberste Priorität hat, ebenso das Wohl der Besucher und das der Mitarbeiter des Krankenhauses", wie die Einrichtung mitteilt.

Die neuen Regelungen für einen Besuch im Herz-Jesu-Krankenhaus umfassen festgelegte Besuchszeiten: Montag bis Sonntag von 15 bis 18 Uhr, der letzter Einlass ist um 17 Uhr. Patienten dürfen in den ersten sechs Tagen insgesamt zwei Besuche mit maximal zwei Personen empfangen. Ab dem siebten Tag des stationären Aufenthaltes darf täglicher Besuch mit maximal zwei Personen empfangen werden.

Zutritt nur über Haupteingang

Der Zutritt zum Krankenhaus ist nur über den Haupteingang des Krankenhauses möglich. Hier müssen sich ausnahmslos alle Besucher sowie Patienten mit Terminen zur ambulanten oder stationären Behandlung melden.
Für alle Personen, ob Patient, Begleitperson oder Besucher, ist die Klinik verpflichtet, Daten zu erfassen sowie eine allgemeine Gesundheitsabfrage und Einlasskontrolle durchzuführen für die Nachverfolgung eventueller Infektionsketten.

Hierzu wird am Haupteingang ein Gesundheitsfragebogen ausgehändigt und nach dessen Ausfüllen am Checkpoint der Klinikinformation abgegeben. Das Formular zur Anmeldung und Gesundheitsabfrage steht auf der Homepage zum Download (www.herz-jesu-krankenhaus.de) und Ausfüllen vorab bereit. So muss das ausgefüllte Formular nur beim Besuch am Checkpoint abgegeben werden.

Nach Anmeldung und Gesundheitsabfrage erhalten die Besucher einen Besuchsausweis mit dem sie sich dann auf Station bei den Pflegekräften am Stützpunkt melden müssen, bevor sie den Patienten besuchen dürfen. Der Besuch und Aufenthalt im Krankenhaus selbst ist mit strengen Auflagen verknüpft. So muss konsequent ein Mund-Nasen-Schutz getragen, der Mindestabstand von 1,5 Meter sowie die gestellten Hygieneanforderungen mit Händedesinfektion eingehalten werden.

Durch das Anmeldesystem - Besuchsausweis kombiniert mit der Gesundheitsabfrage - wird nicht nur die Kontrolle der Besucherzahlen sowie -dauer pro Patient verordnungsgemäß gewährleistet, sondern gleichzeitig die erforderlichen Informationen zur Nachverfolgbarkeit von eventuellen Infektionsketten dokumentiert. Der Besuch und Aufenthalt im Krankenhaus selbst ist mit strengen Auflagen verknüpft für alle Personen. So muss konsequent ein Mund-Nasen-Schutz getragen, der Mindestabstand von 1,5 Meter sowie die gestellten Hygieneanforderungen mit Händedesinfektion eingehalten werden. Gegebenenfalls sind weitere bereichsbezogene Beschränkungen oder Betretungsverbote der Covid-19-Bereiche oder bei Krankheitssymptomen zu beachten.

Kein Risiko eingehen

Besucher mit Atemwegserkrankungen, Fieber oder weiteren Krankheitssymptomen bittet das Krankenhaus dringend, zu Hause zu bleiben. Sollten Personen Kontakt zu COVID19-Infizierten gehabt haben oder Rückkehrer aus Risikogebieten sein, so ist das Betreten der Klinik in diesen Fällen verboten. Die Besucher sollten stets abwägen, ob ihr Erscheinen wirklich notwendig ist oder gegebenenfalls ein Risiko für die Patienten darstellen könnte.
Für Kinder unter 14 Jahre gilt weiterhin das Besuchsverbot. Es wird zur Sicherheit der Patienten empfohlen, die Besuchszeit auf maximal eine Stunde zu begrenzen und, dass die Besucher nicht permanent wechseln, vor allen Dingen bei Bekanntheit eines längeren Krankenhausaufenthalts der Patienten. Die bisherigen Ausnahmen vom Besuchsverbot, in palliativen oder begründeten bzw. dringlich medizinischen Fällen und nach vorheriger Absprache mit den Stationen, bleiben natürlich weiterhin möglich, beispielsweise in der Geburtshilfe oder in der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Angehörigen wird empfohlen, vorab anzurufen, ob und wann ein Besuch auf der Station aktuell möglich ist. Außerdem wird gebeten, dass Patienten, Angehörige und Bekannte sich innerhalb ihres sozialen Umfeldes abstimmen, wer und wann das Besuchsrecht wahrnimmt, um Überschneidungen von Besuchern zu vermeiden oder dem Fall vorzubeugen, Besucher wegschicken zu müssen. Durch die Gesundheitsabfrage und das Ausstellen des Besuchsausweises können sich kurze Wartezeiten ergeben, wofür das Krankenhaus um Verständnis bittet. 
 
"Die Lockerungen des Besuchsverbots in Krankenhäusern sind auf der einen Seite sehr erfreulich, da Patienten wieder Besuch empfangen können, allein schon in der emotionalen Unterstützung im Heilungsprozess. Gerade in der Geriatrie bei älteren Menschen, die eventuell dement sind, fühlen sich diese in dem vertrauten Umgang mit bekannten Gesichtern sicherer und aufgehoben, gewöhnen sich leichter in die neue Situation ein. Andererseits sind die Änderungen der Besuchsregeln kritischer anzusehen aus Gründen des Infektionsschutzes im Krankenhaus, da wir im Krankenhaus ganz besonders auf die Gesundheit von Risikogruppen z.B. ältere Menschen, Patienten mit Lungenerkrankung oder Patienten auf der Intensivstation, auf Schwangere und Neugeborene Acht geben und diese schützen müssen", so Matthias Färber, Verwaltungsleiter des Herz-Jesu-Krankenhauses Fulda.

Werden die Anordnungen oder geltenden Schutzmaßnahmen des Krankenhauses missachtet, sind die Mitarbeiter berechtigt, vom Hausrecht Gebrauch zu machen. Was es bei einem Krankenhausbesuch im Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda zu beachten gilt, ist im Detail unter www.herz-jesu-krankenhaus.de zu lesen. (pm) +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön