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Der Hauptangeklagte im Mordfall Lübcke, Stephan Ernst (links), spricht im Oberlandesgericht mit seinem Anwalt Frank Hannig, von dem er sich nach dessen eigenmächtigen Vorgehen trennen will. - Foto: Jan Huebner/pool

FRANKFURT/MAIN Verteidiger entpflichtet

Mordprozess gegen Stephan Ernst geht nach Sommerpause mit Eklat weiter

27.07.20 - Am heutigen Montag wird am Frankfurter Oberlandesgericht(OLG) nach drei Wochen Sommerpause der Prozess um den gewaltsamen Tod von Regierungspräsident Walter Lübcke (65) fortgesetzt. Erwartet wurde, dass der mutmaßliche Mörder Stephan Ernst in dieser Woche entweder selbst zum Tatvorwurf aussagt oder seine Verteidiger eine Erklärung in seinem Namen verlesen lässt. Doch stattdessen begann der Verhandlungstag mit einem Eklat: Ernst will von seinem Verteidiger Frank Hannig trennen. Er hat beantragt, Hannig von seinem Pflichtverteidigermandat zu entbinden. Das berichtet aktuell hessenschau.de

Der Grund für die Trennung soll in Beweismittelanträgen liegen, die Hannigs ohne Absprache mit Ernst und dem zweiten Verteiger am Montag eingebracht hatte. Untersucht werden sollte demnach ein Einbruch ins Regierungspräsidium Kassel, bei dem im vergangenen Jahr Akten verschwunden sein sollen. Ernst und sein Verteidiger Mustafa Kaplan waren offenbar über das Vorgehen Hannigs nicht informiert worden und distanzierten sich vor Gericht von dessen Versuch, Lübcke damit zu diskreditieren. "Mein Mandant hat kein Interesse daran, dass der Getötete und seine Familienangehörigen mit Dreck beworfen werden", hatte Kaplan laut Hessenschau erklärt. Danach nahm Hannig seine Anträge zurück, doch Ernst will sich trotzdem nicht länger von ihm vertreten lassen.

Erster Staatsschutzprozess wegen der Ermordung eines Politikers durch Rechtsradikale

Bei den unter außergewöhnlichen Sicherheitsvorkehrungen stattfindenden Verhandlungen des OLG handelt es sich um den ersten Staatsschutzprozess überhaupt, der wegen der Ermordung eines Politikers durch Rechtsradikale in der Bundesrepublik stattfindet. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass der oder die Täter mit Lübcke als staatlichem Repräsentanten auch die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik angreifen wollten. Stephan Ernst, der wegen Mordes angeklagt ist, soll Lübcke am 1. Juni 2019 auf der Terrasse von dessen Wohnhaus in Wolfhagen-Istha durch einen Kopfschuss getötet haben. Sein Mitangeklagter Markus H., der die Tatwaffe beschafft haben soll, ist im selben Verfahren wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Ernst habe den Kasseler Regierungspräsidenten aus einer von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit getragenen völkisch-nationalistische Grundhaltung erschossen, weil er ihn seit einer Bürgerversammlung in Lohfelden wegen dessen Einstehen für Flüchtlinge gehasst habe. Nach einem ersten auf Video aufgezeichneten Geständnis kurz nach seiner Festnahme hatte Ernst in einer zweiten Version behauptet, der tödliche Schuss auf Lübcke sei ein Unfall gewesen und habe sich versehentlich aus der Waffe von Markus H. gelöst, als sie den 65-Jährigen nachts aufgesucht hätten, um ihn einzuschüchtern und zu schlagen.

Für diese Woche sind insgesamt drei Verhandlungstage angesetzt. Für Dienstag ist die Zeugenaussage eines Sohnes von Walter Lübcke terminiert. Die Witwe und zwei Söhne des ermordeten Politikers fungieren im Prozess als Nebenkläger und verfolgen die Verhandlung vom ersten Tag an im Gericht. Die von seinen Anwälten angekündigte Aussage von Stephan Ernst wird am Donnerstag erwartet. (ci)+++


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