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Zwei Festnahmen im Zusammenhang mit den rechten Drohmails mit Absender NSU 2.0 - Symbolbild: Adobe Stock / Thomas

FRANKFURT/LANDSHUT Ehemaliger Polizist und Ehefrau

Ehepaar in Bayern wegen Drohschreiben "NSU 2.0" festgenommen

28.07.20 - Im Fall der rechtsradikalen Drohschreiben mit Absender NSU 2.0 ist am Freitag ein Ehepaar aus dem bayerischen Landshut festgenommen worden. Es soll sich dabei um einen 63 Jahre alten ehemaligen bayerischen Polizeibeamten, der bereits in der Vergangenheit wegen rechtsmotivierter Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten ist, und seine 55 Jahre alte Ehefrau handeln, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main auf O|N-Anfrage mit. Eine Anwältin, mehrere Politikerinnen, Journalisten und eine Kabarettistin waren per Mail bedroht worden, nachdem deren zum Teil persönliche Daten von hessischen Polizeicomputern abgefragt worden waren.

Der festgenommene Mann soll schon früher mit rechten Straftaten in Erscheinung aufgefallen sein. Das Paar wird verdächtigt, mehrere E-Mails mit beleidigenden, volksverhetzenden und bedrohenden Inhalten an diverse Adressaten verschickt zu haben. Die Wohnung des Paares war durchsucht worden und dabei Datenträger sichergestellt worden. Die Beschuldigten seien aber wieder auf freien Fuß gesetzt worden, weil die Voraussetzungen für einen Haftbefehl nicht gegeben waren. Gegen sie werde wegen des Verdachts der Bedrohung, der Volksverhetzung, der verfassungsfeindlichen Verunglimpfung von Verfassungsorganen sowie Beleidigungen ermittelt.

Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) hatte in der vergangenen Woche Details zu den bislang verschickten Drohmails bekanntgegeben. Nach aktuellem Stand seien laut den Erkenntnissen des Hessischen Landeskriminalamts 69 Drohschreiben mit dem Kürzel "NSU 2.0" versandt worden, die sich an 27 Personen und Institutionen in insgesamt acht Bundesländern richteten. Neun Personen wohnten in Hessen, von denen fünf durch das Gefährdungsmanagement des Landeskriminalamts individuell betreut würden. Bei den vier weiteren Personen handele es sich um Mitglieder von hessischen Justiz- und Sicherheitsbehörden. Die Schreiben seien fast immer von einer gleichlautenden Absenderadresse versandt worden. Überwiegend erfolgte der Versand per E-Mail, aber auch per Fax, SMS sowie über Internetkontaktformulare. Die Ermittlungsbehörden hätten bei allen Schreiben geprüft, ob die dort zum Teil verwendeten Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen könnten. Dies ist bei einem Großteil der verwendeten Empfänger der Fall. Die Ermittlungen hätten auch ergeben, dass in den Datensystemen der hessischen Polizei von drei unterschiedlichen Rechnern die Daten von drei betroffenen Adressatinnen abgefragt wurden. Daraus nähre sich der Verdacht, dass in diesen drei Fällen Informationen aus hessischen Polizeisystemen in Drohschreiben Verwendung gefunden hätten. Bisher sei hier ein zeitlicher, aber kein kausaler Zusammenhang belegt worden. (ci) +++


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