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In der Nacht zum 9. Juni 2016 brannte es auf dem Campingplatz in Hosenfeld - O|N-Archivbild: Christian P. Stadtfeld

FULDA Wohnwagen angezündet

Ohne Angeklagten geht es nicht: keine Verhandlung wegen Mordversuch

01.09.20 - Vor dem Landgericht Fulda sollte am Dienstag eigentlich ein Prozess gegen den 27-jährigen Jan. E. wegen des Verdachts auf versuchten Mord beginnen, doch der Angeklagte, der sich auf freiem Fuß befindet, erschien nicht vor Gericht. Dem gesuchten Mann wird vorgeworfen, sowohl in der Nacht vom 19. auf den 20.05.2016 als auch in der Nacht zum 9.6.2016 auf dem Gelände eines Campingplatzes in Hosenfeld Brandsätze mit Grillanzünder gelegt zu haben.

Im ersten Fall soll er versucht haben, einen Wohnwagen anzuzünden, obgleich ihm bewusst gewesen sei, dass sich darin ein Mensch befunden habe. Die Rückseite des Wohnwagens hatte bereits Feuer gefangen, als der Bewohner es bemerkte und der Brand gelöscht werden konnte. 20 Tage später ging es nicht so glimpflich aus: da brannten auf demselben Campingplatz zwei als Lagerräume genutzte fest aufgestellte Wohnwagen samt ihren hölzernen Vordach-Konstruktionen sowie ein Kleinbus vollständig aus. Außerdem standen zwei Aufsitzrasenmäher und ein Radlader teilweise in Flammen. In einem Gebäude, in dem sich auch die Toiletten und Waschräume für die Campinggäste befinden, war ebenfalls Feuer gelegt worden. Verletzt wurde damals niemand, aber der Sachschaden betrug rund 50.000 Euro. Wegen der verschiedenen Brandausbruchstellen und aufgrund der Spurenlage ermittelte die Kriminalpolizei wegen Verdachts der Brandstiftung.

Hinreichend tatverdächtig?

Staatsanwalt Andreas Hellmich erklärte auf O|N-Nachfrage, er habe den Fall bereits vor eineinhalb Jahren angeklagt. Der Mann habe zur Tatzeit selbst einen Wohnwagen auf dem Campingplatz in Hosenfeld bewohnt und sei offenbar mit einem Nachbarn in Streit geraten. Nachdem er diesem dessen Wohnwagen mit brennendem Grillanzünder angesteckt hatte, sagten ihm der Platzbetreiber und andere Bewohner auf den Kopf zu, dass er den Brand gelegt habe. Diesem Vorwurf habe der Mann nicht widersprochen, sondern sei geflüchtet. Am 9.6 2016 soll er nachts allerdings wiedergekommen sein und erneut auf dem Campingplatz diverse Objekte in Brand gesetzt haben. Zuletzt sei er in Norddeutschland gemeldet gewesen, konnte dort aber nicht angetroffen werden. Ein Onkel des Mannes habe erklärt, sein Neffe halte sich im Obdachlosenmilieu auf, er habe ihn schon längere Zeit nicht gesehen und keinen Kontakt zu ihm.

Richter Josef Richter informierte heute Morgen die Polizei und erteilte den Auftrag, den derzeitigen Aufenthaltsort des Angeklagten zu ermitteln. Die Verhandlung wird am Donnerstag fortgesetzt, ob mit oder ohne Angeklagten, wird sich zeigen.(ci)+++


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