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Hunderte Aktivisten harren derzeit im Dannenröder Forst aus. - Foto: O|N-Archiv Luisa Diegel

HOMBERG (OHM) RP Gießen zu Dannenröder-Forst-Protest

A49-Gegner wollen auch ohne Genehmigung weitere Zelte errichten

04.09.20 - An Standorten in Stadtallendorf, Kirtorf und Homberg (Ohm) möchte ein Veranstalter vier Protestcamps gegen den Weiterbau der A49 rund um den Dannenröder Forst organisieren. Diese sollen in der Zeit vom 1. September 2020 bis 1. März 2021 bis zu 2000 Personen pro Camp über sechs Monate aufnehmen können. Hierzu hatte das Regierungspräsidium Gießen am Montag Bescheide verschickt. Demnach ist eine angemeldete Protestveranstaltung in Schweinsberg (Stadtallendorf) auf dem dortigen Festplatz unter Auflagen genehmigt worden. Drei weitere Veranstaltungen konnten nicht zugelassen werden. Gestern (Mittwoch) hatte der Veranstalter gegenüber dem RP Gießen angekündigt, für die geplanten Versammlungen dennoch an allen angemeldeten Orten am Samstag, 5. September, mit dem Aufbau von Zelt-Camps zu beginnen. Deshalb sieht sich die Behörde veranlasst, ihre Verfügungen nochmals zu erläutern.

Mit den am Montag an den Veranstalter zugestellten Bescheiden wurde ausführlich begründet, dass drei der Veranstaltungsorte nicht geeignet sind, um dort über mehrere Monate Versammlungen abzuhalten. Die dauerhafte Einrichtung von Protestcamps mit Übernachtungszelten unterfällt nicht der Versammlungsfreiheit. Der geplante Standort in Dannenrod liegt auf privaten landwirtschaftlichen und bewirtschafteten Flächen. Die benannten Flächen in Kirtorf liegen im Wasserschutzgebiet. Dort können nach Abwägung aller Umstände ebenfalls keine Protestcamps errichtet werden. Eine Ausweichfläche, die dem Veranstalter angeboten wurde, entsprach nicht seinen Vorstellungen. Ein weiterer Standort in Lehrbach (Kirtorf) schied ebenfalls aus, da dieser Aufstellort für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge ist.

Versammlungen sind an diesen Orten nicht möglich und auch nicht erlaubt. Dennoch kündigte der Anmelder an, am kommenden Samstag mit dem Aufbau der Zelte beginnen zu wollen. Deshalb hat das RP Gießen nun klarstellende Verfügungen übermittelt, die die Versammlungen an diesen Orten ausdrücklich untersagen. Außerdem wurde die sofortige Vollziehung der Verfügungen angeordnet. Dem Veranstalter wird zudem eine weitere Ausweichfläche auf dem Sportplatz Dannenrod im Sinne der weiteren Kooperation angeboten.

Stichwort: Weiterbau der A 49
       
Bei dem Weiterbau der A 49 handelt es sich um den Lückenschluss zwischen Nord- und Mittelhessen von der Anschlussstelle Schwalmstadt bis zum Ohmtaldreieck als Verbindung mit der A 5. Der Bau soll in diesem Jahr mit der Rodung der Fläche beginnen und 2024 abgeschlossen sein. Der rund 31 Kilometer lange Lückenschluss erfolgt in zwei Abschnitten. Hierfür liegt seit 2012 bzw. 2017 ein Planfeststellungsbeschluss und damit Baurecht vor. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im Juni 2020 eine Klage des BUND gegen den Weiterbau der Autobahn zurückgewiesen.(pm)+++


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