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Die Erhöhung der Müllgebühren im Vogelsbergkreis ist beschlossene Sache. - Symbolbild: O|N / Luisa Diegel

REGION VB CDU- und FDP-Fraktion: "Nicht zu hoch"

Diskussion um Erhöhung der Abfallgebühr: Beschluss ist laut RP rechtmäßig

09.09.20 - Die Müllgebühren im Vogelsberg werden erhöht. Das ist nun auch offiziell - denn das Regierungspräsidium Gießen äußerte sich nun als Kommunalaufsicht in einem Schreiben an den Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsberg (ZAV), dass der Beschluss, die Gebühren zu erhöhen, rechtmäßig sei. Die CDU- und FDP-Fraktion begrüßen die Erhöhung, sie sei "angemessen und notwendig".

Die Defizite des ZAV aus den Jahren 2016 bis 2018 müssen ausgeglichen werden. Deshalb hatte die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung im Dezember 20019 einen sogenannten "Ankündigungsbeschluss" verfasst, der es erlaubt, die Erhöhung noch im fortlaufenden Jahr ab dem 1. Januar zu fassen. Bei der Verbandsversammlung Ende Juni dieses Jahres wurde der endgültige Beschluss gefasst - nun gibt auch das Regierungspräsidium Gießen grünes Licht für die Erhöhung. Ganz zur Freude von den Mitgliedern der CDU- und FDP-Fraktion. "Zum Abschluss seiner vierjährigen Amtszeit kann der Verbandsvorsteher des ZAV, Rainer-Hans Vollmöller (CDU), noch einen großen und wichtigen Erfolg verbuchen", schreiben sie in einer Pressemitteilung.

Erhöhung war "notwendig"

Wie Dr. Hans Heuser, Vorsitzender der CDU- und FDP-Fraktion ausführt, war die Festsetzung der Gebühren "notwendig", da der ZAV die Gebühren für das Einsammeln und Verwerten der anfallenden Abfälle in dreijährigen Perioden berechne und nach Ablauf der Kalkulationsperiode überprüfe, ob die eingenommen Gebühren ausreichen, um die entstandenen Kosten zu decken. "Diese Überprüfung hat ergeben, dass die in den letzten drei Jahren erhobene Gebühren für die Abfallentsorgung gleich geblieben waren, während die Kosten leicht gestiegen sind", erklärt er. Dazu zählen unter anderem Lohnsteigerungen des Personals oder Sachkosten bezüglich des Betriebs des Entsorgungszentrum Bastwald. "Da der ZAV keine anderen Einnahmen als die Gebühren hat, mussten diese leicht erhöht werden."

Die Fraktion der Freien Wähler äußerte jedoch seine Bedenken, ob die beschlossene Anhebung der Gebühren rechtmäßig war und wandte sich an das Regierungspräsidium Gießen. "Wie das RP im Schreiben vom 1. September 2020 ausführt, habe seine Überprüfung und Bewertung ergeben, dass der Beschluss bzgl. der neuen Gebühr für das Jahr 2020 rechtmäßig gefasst worden ist, weil eine übermäßige und einschneidende Belastung der Gebührenzahler nicht festgestellt werden könne", geht aus der Pressemitteilung der CDU- und FDP-Fraktion hervor. 

16,30 Euro mehr für Vier-Personen-Haushalt

Die Mitglieder stimmen der Erhöhung zu, "die beschlossene Gebührenanhebung ist als moderat zu bezeichnen", lautet der Tenor. "Ein Ein-Personen-Haushalt muss für die Abfallentsorgung das ganze Jahr 38,04 Euro mehr zahlen, als in 2019. Für den Zwei-Personen-Haushalt betragen die Mehrkosten 27,17 Euro, für den Drei- und Vier-Personen-Haushalt 16,30 und 5,43 Euro."

Das Regierungspräsidium hält diese Erhöhung für angemessen und notwendig. So auch die Mitglieder der CDU- und FDP-Fraktion: "Schließlich erhalten die Bürger für ihre Gebühren eine wichtige Leistung: nämlich eine sichere, saubere und umweltfreundliche Entsorgung ihres gesamten Abfalls." (Luisa Diegel) +++


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