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Kein Verfahren wegen tödlichem Flugzeugsabsturz in der Johannisau
11.09.20 - Die Staatsanwaltschaft Fulda hat das Ermittlungsverfahren wegen des tödlichen Flugzeugabsturzes in der Johannisau am 01.06.2020 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Ein Fremdverschulden an dem Absturz konnte nicht festgestellt werden. Das teilt die Strafverfolgungsbehörde am Donnerstag mit.
Die Untersuchung des Segelflugzeuges mit Hilfsmotor des Herstellers Alexander Schleicher GmbH, Typ ASW 28-18E, durch die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) hat ergeben, dass unfallrelevante technische Mängel an dem Flugzeug nicht festgestellt werden konnten. Da darüber hinaus auch keine sonstige Einwirkung von außen auf das Segelflugzeug im Rahmen der durchgeführten Ermittlungen festgestellt oder durch Zeugen beobachtet werden konnte, war das Verfahren einzustellen, so die Staatsanwaltschaft. (pm)+++