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Seit Dienstag gelten geänderte Bedingungen bei der Bezahlung von Covid-19-Tests - Foto: O|N / Tobias Rehbein

REGION Corona- Pandemie

Neue Bestimmungen für Reiserückkehrer: Diese Regeln gelten ab Dienstag

16.09.20 - Keine kostenlosen Corona- Tests mehr für sämtliche Reiserückkehrer: Während der Urlaubszeit konnten sich alle, die aus den Ferien zurückkamen, einem unentgeltlichen COVID-19-Test unterziehen. Damit ist seit Dienstag Schluss.

"Die Pandemie", ist Gesundheitsminister Jens Spahn überzeugt, "zwingt uns, unsere Strategie ständig der dynamischen Lage anzupassen." Während der Urlaubszeit sei es wichtig gewesen, möglichst alle Reisenden auf das Corona- Virus zu testen. Rückkehrer aus Risikogebieten, die ohnehin zu einem Test verpflichtet sind, werden allerdings vorübergehend weiter kostenlos überprüft.

Weitere Änderung ab Oktober?

Bisher gilt, dass Personen, die mit dem Flugzeug aus einem Risikogebiet einfliegen, an Bord eine Aussteigerkarte erhalten. Jeder Passagier ist verpflichtet, diese auszufüllen. Sie wird im Flugzeug wieder eingesammelt und von der Fluggesellschaft dem Gesundheitsamt übergeben. Innerhalb von drei Tagen ist ein Corona-Test verpflichtend. Solange kein negatives Testergebnis vorliegt, gilt eine zweiwöchige Quarantäne.

Kostenlose Tests gibt es nur noch für Rückkehrer aus Risikogebieten und Menschen, ...Archivbild: Carina Jirsch

Die Regelungen für Risikogebiete wird aktuell überarbeitet, wahrscheinlich ist, dass ab 1. Oktober eine Pflichtquarantäne kommt, die nur durch einen negativen Test, der frühestens fünf Tage nach der Einreise gemacht werden darf, verkürzt werden kann.

Mit den nun getroffenen neuen Vorgaben will die Bundesregierung das Gesundheitssystem entlasten. Bislang hatten auch Reiserückkehrer, die aus einem Nicht-Risikogebiet kamen, 72 Stunden nach Ankunft Zeit, sich ebenfalls unentgeltlich bei einem Testcenter oder einem Hausarzt auf das Virus untersuchen zu lassen. Weil das allerdings zu enormer Mehrarbeit – gerade für die auswertenden Labore führte – hat man das Vorgehen nun geändert. Zwar kann sich auch diese Personengruppe weiterhin einem Test unterziehen, die Kosten dafür trägt jeder allerdings selbst.

Keine Massentests mehr

Aber nicht nur Urlauber sind von den Neuerungen betroffen, grundsätzlich wird ab sofort wieder priorisiert: Für den Test nicht bezahlen müssen diejenigen, die beispielsweise durch ihren Beruf, etwa im Gesundheitswesen, besonders gefährdet sind oder Personen, die virustypische Symptome aufweisen. (mr) +++


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