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Klagen der Aktivisten gegen die Bescheide des Regierungspräsidiums in Gießen haben nun teilweise eine aufschiebende Wirkung - Archivbilder: Luisa Diegel

HOMBERG (OHM) Protestcamps dürfen stattfinden

Bundesverfassungsgericht gibt Aktivisten im Dannenröder Forst teilweise Recht

24.09.20 - Sie beharren auf ihr moralisches Recht und machen öffentlich Werbung für zivilen Ungehorsam: Am Dienstag verbuchten die Aktivisten des Dannenröder Forsts einen Teilerfolg vor Gericht: Das Bundesverfassungsgericht kippte ein Urteil des Gießener Regierungspräsidiums (RP) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes.

Zelte zum Schlafen waren bisher in den Protestcamps nicht erlaubt. Das RP Gießen hatte den Aktivisten entsprechende Auflagen gemacht und den Aufenthalt auf den Plätzen nur in der Zeit von 8 Uhr bis 23 Uhr genehmigt. Dagegen hatten die Protestler aufbegehrt.

Mit Erfolg:

Klagen der Aktivisten gegen die Bescheide des Regierungspräsidiums in Gießen haben nun teilweise eine aufschiebende Wirkung. Damit könnten bestimmte Verbote und Auflagen des RPs ab Donnerstag nicht mehr aufrechterhalten werden. Das Karlsruher Gericht gewährte den Protestlern auf ihren Antrag hin vorläufigen Rechtsschutz. Das am Dienstag veröffentlichte Urteil werten die A49-Gegner nun als Erlaubnis, ihre Zelte auf dem Festplatz in Schweinsberg aufzubauen, um dort für ihren Protest zu übernachten.

Die Kammer traf diese Anordnung mit Wirkung ab dem 24. September 2020. Das Regierungspräsidium Gießen erhält hierdurch Gelegenheit, auf die Entscheidung zu reagieren und ihm gegebenenfalls geboten erscheinende Anordnungen (erneut) zu treffen.

Auch ein weiteres, bisher nicht zugelassenes Protestcamp in Kirtorf darf nun auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts bis zum 30. September stattfinden.

Ab dem 1. Oktober 2020 hat das vom RP Gießen ausgesprochene Verbot wieder Wirkung, da die Fläche ab diesem Zeitpunkt bereits durch Einsatzkräfte von Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr genutzt werden wird, insbesondere als Hubschrauberlandeplatz.

Ein weiteres Camp mit dem Namen "Protestcamps Nord" wurde nicht genehmigt. Hier wollten die Aktivisten ihre Lager auf einer Wiesenfläche aufbauen, die sich im Eigentum des Zweckverbandes Mittelhessische Wasserwerke befindet und in einer engeren Schutzzone eines Wasserschutzgebiets liegt. (mr) +++


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