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Maskenpflicht an Schulen? - Symbolbild: pixabay

REGION Eilverfahren eines Schülers abgelehnt

Land Hessen empfiehlt Mund-Nasen-Bedeckung an Schulen

10.10.20 - Die Maskenpflicht betrifft viele Bereiche unseres alltäglichen Lebens. Auch die Verantwortlichen der Schulen in der Region sprechen sich für eine Nutzung aus. Ein Schüler hatte sich in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden unter anderem gegen die von seiner Schule ausgesprochene dringende Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Unterricht gewandt. 

Antrag des Schülers abgelehnt

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof änderte den Beschluss des Verwaltungsgerichts und lehnte den Eilantrag des Schülers vollständig ab. Die Begründung: Es liege weder eine rechtswidrige Beeinträchtigung des Schülers vor, noch stehe die Gefahr eines entsprechenden rechtswidrigen Eingriffs bevor. 

"Generell herrscht eine grundsätzliche Maskenpflicht für das gesamte Schulgelände. Die Schulleitung empfiehlt dringend auch das Tragen einer Maske während des Unterrichts", zitiert das Verwaltungsgericht die Regelungen der Schule. Präziser heißt es: "Aufgrund der Lerngruppengrößen von über 15 Personen ist es dringend empfohlen, auch während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, da in den Räumen nicht der notwendige Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann. Absprachen in kleineren Kursen oder fachspezifischer Art können individuell getroffen werden".

Der dort enthaltenen "dringenden Empfehlung" komme bereits kein Eingriffscharakter in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen des Schülers zu. Eine Empfehlung stelle eine Meinungsäußerung dar, die der Adressat zwar berücksichtigen solle, die aber seine Entscheidungsfreiheit unberührt lasse.

Die Nichtbefolgung einer Empfehlung stelle kein pflichtwidriges Verhalten dar. Aus den vorgelegten dienstlichen Erklärungen der Lehrkräfte lasse sich entnehmen, dass sowohl die von der Schule ausgesprochene Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht als auch die tatsächliche Umsetzung der Empfehlung auf freiwillige Befolgung gerichtet sei. Diese Entscheidung ist rechtskräftig. (pm) +++


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