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Die Besuchsregelungen werden wieder verschärft. - Foto: Klinikum Hersfeld-Rotenburg

BAD HERSFELD Nach Lockerung im Juli

Einschränkung der Besucherregelung: Klinikum schützt sensible Bereiche

20.10.20 - Mit Wirkung zum Montag schränkt das Klinikum Hersfeld-Rotenburg seine im Juli gelockerte Besucherregelung wieder für einige Bereiche ein. Dies betrifft die Intensivstationen, die onkologische Klinik und die Geriatrie im Klinikum Bad Hersfeld sowie die Intensivstationen und die Klinik für Pneumologie am Herz-Kreislauf-Zentrum Rotenburg. Hintergrund sind die deutschlandweit steigenden Corona-Fallzahlen.

"Die sehr schnell steigenden Fallzahlen sind besorgniserregend und auch immer mehr Risikogebiete in Hessen kommen hinzu.  Da es unser Auftrag ist, die Gesundheit und das Leben von Menschen zu schützen, müssen wir nun besonders sensible Bereiche bestmöglich vor dem Virus abschirmen", so Dr. Tobias Hermann, Medizinischer Geschäftsführer des Konzerns. Erst im Juli hatte man die zuvor strengen Besuchsregeln in geringem Maße gelockert.

Nun werden die Patienten, die besonders schwer erkrankt und entsprechend körperlich geschwächt sind, gänzlich vom Besucherverkehr abgeschirmt. "Diese Maßnahme ist, so befürchte ich, als erster Schritt zu sehen. Wir beobachten das Geschehen und passen die Besucherregelung an. Je nach Fallzahlen müssen unter Umständen weitere Bereiche abgeschirmt werden", ergänzt Hermann. Weiterhin appelliert er an die Vernunft aller Patienten und deren Angehöriger, auf Besuche zu verzichten und wenn immer möglich auf digitale Angebote zurückzugreifen. "Wir sind nun alle in einer gewissen Verantwortung."

Die Regelung im Klinikum folgt damit den aktuellen Vorgaben und Richtlinien des Robert-Koch-Instituts. Ausgenommen vom Besuchsverbot in sensiblen Bereichen sind auch weiterhin Seelsorgerinnen und Seelsorger, Eltern, wenn es sich um ein minderjähriges Kind handelt, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare, sonstige Personen, denen aus beruflichen oder therapeutischen Gründen oder aufgrund hoheitlicher Aufgaben Zugang zu gewähren ist und Personen zur Wahrnehmung von Tätigkeiten im Rahmen einer rechtlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung. Auch sind Ausnahmen nach Absprache mit dem behandeln Arzt möglich, diese sind aber eng begrenzt.

Auf den anderen Stationen gilt weiterhin die Regelung, dass ein stationärer Patient innerhalb der ersten sechs Tage zweimal Besuch von jeweils zwei Personen empfangen darf, ab dem siebten Tag täglich von maximal zwei Personen. Das Klinikum behält sich hier tägliche Änderungen vor, um auf das Infektionsgeschehen reagieren zu können. (pm) +++


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