Archiv
Ist die vom Landkreis Fulda angeordnete Maskenpflicht für Grundschüler rechtens? - Symbolbild: pixabay

FULDA Im Namen seiner minderjährigen Kinder

Gegen Maskenpflicht an Grundschulen – Anwalt reicht Eilantrag beim VG ein

30.10.20 - Ein Rechtsanwalt aus dem Kreis Fulda wehrt sich für seine beiden Kinder im Grundschulalter gegen die gestern vom Landkreis erlassene Allgemeinverfügung, nach der seit Donnerstag auch Schüler ab sechs Jahren verpflichtet sind, im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Eine solche Allgemeinverfügung sei rechtswidrig und verletzte die Rechte seiner acht- und zehn Jahre alten Kinder erheblich, argumentiert der Familienvater. Dem Verwaltungsgericht Kassel liegt dieser Eilantrag zur Entscheidung über die Allgemeinverfügung des Landkreises Fulda vom 28.10.2020 vor, bestätigt der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts in Kassel am Freitag auf O|N-Anfrage. Das Verwaltungsgericht habe den Landkreis zu einer Stellungnahme dazu aufgefordert.

Der Familie, deren Kinder eine Grundschule im Landkreis Fulda besuchen, gehe es nach eigener Aussage im Wesentlichen darum, dass der Landkreis Fulda nicht pauschal verfügen könne, dass generell alle Grundschüler einen Mund-Nasen-Schutz tragen sollen. Der Rechtsanwalt beruft sich auf eine Vereinheitlichung der Maßnahme im Land Hessen. Die hessische Landesregierung habe im Rahmen der neuen "Lockdown" Regelungen für den kommenden Montag eben gerade nicht verfügt, dass Grundschüler eine Maske tragen müssten. Stattdessen habe es die Landesregierung ins Ermessen der jeweiligen Schule gestellt, die Situation nach Lage vor Ort zu beurteilen und dementsprechende Entscheidungen zu treffen.

Die antragstellende Familie gehe es bei dem Eilantrag besonders um die Verhältnismäßigkeit der Mittel und auch um die Geeignetheit der entsprechenden Maßnahme. Grundschülern sei es schwer zu vermitteln, nahezu sieben Stunden am Tag ununterbrochen eine Maske zu tragen, heißt es in der Begründung des Antrags.

Der Eilantrag liegt der Redaktion von OSTHESSEN|NEWS im Wortlaut vor. Die Antragsteller hoffen darauf, eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts innerhalb der nächsten Woche zu erhalten. 

Wie das Verwaltungsgericht haben auch wir den Landkreis um eine Stellungnahme zu diesem Eilantrag gebeten, die wir veröffentlichen, sobald sie vorliegt. (Carla Ihle-Becker)+++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön