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A49-Gegner hatten für Freitag eine Fahrraddemo über die A49 geplant - Archivfoto: O|N/Luisa Diegel

REGION VB "Nicht hinnehmbare Belastung"

Beschlossen: Keine Fahrrad-Demo auf der A49

31.10.20 - Eine geplante Fahrrad-Demonstration der A49-Gegner darf nicht über die Autobahn 49 führen. Das Verwaltungsgericht Kassel lehnt einen Eilantrag des Demo-Anmelders jetzt ab. Die Demo sollte am Freitag um 15:00 Uhr unter dem Motto "Danni bleibt! Keine neuen Autobahnen" starten.

Der Antragsteller hatte die Fahrrad-Demonstration über die Autobahn A49 ab der Auffahrt Auestadion bis zum Kreuz Kassel Mitte, von dort aus über die Autobahn A7 bis zur Ausfahrt Kassel Ost und weiter über die Bundesstraße 7 bis zum Platz der Deutschen Einheit angemeldet. Die Stadt Kassel untersagte mit Bescheid vom 27. Oktober 2020 die Nutzung der Autobahnen und sah eine Alternativroute durch das Stadtgebiet vor. Hiergegen hat der Antragsteller beim Verwaltungsgericht Kassel um die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nachgesucht und dabei angeboten, die geplante Streckenführung so zu ändern, dass jedenfalls die Autobahn A7 nicht in Anspruch genommen werde. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag abgelehnt.

Der 2. Senat hat die dagegen gerichtete Beschwerde zurückgewiesen. Auch die vom Antragsteller vorgeschlagene verkürzte Demonstrationsstrecke auf der A49 zwischen der Auffahrt Auestadion und der Abfahrt Industriepark führe an einem Freitagnachmittag zu einer nicht hinnehmbaren Belastung einer Vielzahl von Betroffenen. Der Streckenabschnitt sei in das Umleitungskonzept für den überregionalen Verkehr eingebunden und diene derzeit als Ausweichstrecke sowohl für die A7 in Fahrtrichtung Süden als auch für die A44. Eine Sperrung des Abschnitts müsse auch im Fall einer nur viertelstündigen Nutzung durch die Teilnehmer der Fahrrad-Demonstration weiträumig und mit zeitlichem Vorlauf erfolgen. Die zu erwartenden Verkehrsbehinderungen erstreckten sich voraussichtlich über einen Zeitraum von mehr als einer Stunde. Der Umleitungsverkehr durch das Stadtgebiet verursache eine Zunahme der Gefahren für Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer und führe zu einer erhöhten Lärm- und Abgasbelastung der Stadtbewohner.

Der vom Antragsteller geplante Aufzug könne auch nicht mit Verweis auf die in der Vergangenheit abgehaltenen zwei Fahrrad-Demonstrationen auf der A49 begründet werden. Diese Versammlungen hätten nicht auf der Südtangente der A49 im Bereich Kassel stattgefunden und seien außerdem an Tagen mit geringem Verkehrsaufkommen (an Samstagen) abgehalten worden. Der Beschluss ist unanfechtbar. (pm) +++


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