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Bislang sind 67 Personen im Visier der Beamten - Symbolbild: Pixabay

DIEBURG Bislang 67 Personen im Visier

Hasskommentare gegen Walter Lübcke: 750 Euro Strafe für 63-Jährige

18.11.20 - Der gewaltsame Tod von Walter Lübcke sei  "ein guter Anfang": Wegen dieses Kommentars in einer Facebook-Gruppe wurde eine Frau wegen öffentlicher Befürwortung des Lübcke-Mords zu einer Geldstrafe vom Amtsgericht Dieburg verurteilt. Das Urteil: 30 Tagessätzen zu 25 Euro. Das berichtet hessenschau.de.

Die 63-Jährige soll den Kommentar einen Tag nach dem gewaltsamen Tod des Regierungspräsidenten in die Gruppe mit über 20.000 Mitgliedern geschrieben haben. Die Angeklagte räumte laut hessenschau.de vor Gericht den Kommentar zwar ein - bestritt aber, dass sich das Posting auf die Ermordung des Regierungspräsidenten bezogen habe. Das Gericht schenkte dieser Aussage allerdings keinen Glauben, sondern ging von einer Schutzbehauptung der Angeklagten aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bisher wurden 67 Personen identifiziert, die Hasskommentare gegen Walter Lübcke ins Netz gestellt haben sollen. Gegen zwei 72 und 73 Jahre alte Männer aus dem Main-Kinzig-Kreis wurden die Strafverfahren gegen die Zahlung eines Geldbetrags eingestellt (OSTHESSEN|NEWS berichtete).

Walter Lübcke Foto: Archiv

Bei dem Prozess im Juni vor dem Amtsgericht Gelnhausen wurde das Verfahren gegen einen damals 71-Jährigen gegen die Zahlung einer Geldstrafe von 300 Euro eingestellt. Unter anderem soll der Mann in einer Facebook-Gruppe: "Er gehört auf der Stelle abgeknallt" und "Möchte mal wissen, was sich dieser Clown einbildet" gepostet haben.

Zuständig für die Ermittlung der Hasskommentare ist die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT), die seit September 2019 gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe des hessischen Landeskriminalamts geführt wird. Der Grund dafür, dass viele Verfahren eingestellt werden: Dem Staatsanwaltschaft gehe es, laut Benjamin Krause von der ZIT, bei der Verfolgung und Bestrafung solcher Vergehen nicht vordergründig um die Abschreckung potenzieller Täter durch möglichst hohe Strafen. Es gelte vielmehr, jemand dazu zu bringen, "aus der Anonymität seiner Komfortzone auf der Couch herauszukommen, sich in der Öffentlichkeit für seine Taten zu verantworten und zu bekennen, Mist gebaut zu haben". (mp) +++


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