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Witschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir hat den vielfach kritisierten Landesentwicklungsplan modifiziert - O|N-Archivfoto: Carina Jirsch

REGION Aufatmen in Flieden, Neuhof und Kalbach

Nach heftigen Protesten: jetzt Änderungen im Landesentwicklungsplan

18.11.20 - Der Entwurf zur Aktualisierung des hessischen Landesentwicklungsplanes ist nach heftigen Protesten betroffener Kommunen in vielen Details geändert worden. So sind unter anderem die Gemeinden Flieden, Neuhof und Kalbach, die nach der ersten Fassung dem Mittelzentrum Schlüchtern zugeschlagen werden sollten, jetzt dem Oberzentrum Fulda zugeordnet. Auch für Bad Salzschlirf, das vom Kreis Fulda nach Lauterbach wechseln sollte, bleibt es bei der bisherigen Zuordnung. Die neue Fassung liegt vom 23. November an öffentlich aus, wie Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir am Mittwoch mitteilte. "Nach der ersten Auslegung des Entwurfs sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, die gründlich geprüft wurden. Alle aus Sicht der Landesregierung sinnvollen Hinweise haben wir berücksichtigt", sagt der Minister.  

Der neue Entwurf kann bis 23. Dezember 2020 im hessischen Wirtschaftsministerium und bei den Regierungspräsidien in Kassel, Gießen und Darmstadt sowie im Internet eingesehen werden. Bis einschließlich zum 12. Januar 2021 besteht erneut Gelegenheit zur Stellungnahme, allerdings nur zu den geänderten Punkten, es handelt sich um eine so genannte erneute Teiloffenlage.  

Die Änderungen betreffen unter anderem die Zuordnung zahlreicher kleinerer Orte zu den Mittelzentren, die für sie Versorgungsaufgaben wahrnehmen. Bislang war die Erreichbarkeit mit dem Pkw maßgebliches Kriterium; nun wurden auch Schülerverflechtungen, ÖPNV-Verbindungen und Landkreisgrenzen herangezogen. (Die Liste der Städte und Gemeinden und ihrer Zuordnung finden Sie im Anhang des PDF-Dokuments).

Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir: "Alle aus Sicht der Landesregierung sinnvollen Hinweise haben wir berücksichtigt"   

Die seit Jahrzehnten bestehende und für die finanzielle Ausstattung der Kommunen und Landkreise (Kommunaler Finanzausgleich) wichtige Einteilung in 318 Grund-, 95 Mittel- und 10 Oberzentren bleibt bestehen. Allerdings werden die Mittelzentren künftig stärker differenziert.

Benachbarte Mittelzentren sollen jedoch enger kooperieren, sofern ihr Versorgungsbereich klein und ihre eigene Infrastrukturausstattung wenig ausgeprägt ist. Das betrifft insbesondere Gesundheitsversorgung, Bildungsangebote, Einkaufsgelegenheiten und andere Aufgaben der Daseinsvorsorge. Die im ersten Entwurf als "Oberzentrum im Kooperation" eingestuften Städte Gießen und Wetzlar werden nun jeweils als eigenständiges Oberzentrum klassifiziert.  

Weitere Änderungen betreffen den großflächigen Einzelhandel. Möbel- und Einrichtungshäuser sowie Küchen-, Bad- und Sanitärfachmärkte sollen weiterhin nur an städtebaulich integrierten Standorten zulässig sein. Erweitert wurde die Liste von Sortimenten, die in der Regel in Innenstädten und zentralen Versorgungsbereichen – und daher nicht im großflächigen Einzelhandel am Ortsrand - angeboten werden sollen. Zu den ergänzten Artikeln zählen Zeitungen, Zeitschriften, Haus- und Heimtextilien, Stoffe, Kurzwaren, Handarbeitsartikel, Bild- und Tonträger, Kunst und Kunstgewerbe, Antiquitäten, Musikinstrumente und Parfümeriewaren.  

"Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den stationären Einzelhandel führen uns deutlich vor Augen, was passiert, wenn der Handel in unseren Innenstädten wegbricht. Daher möchten wir mit dem Landesentwicklungsplan kontraproduktive Ansiedlungen auf der ‚Grünen Wiese‘ beschränken", sagte Al-Wazir.

Finanzieller Ausgleich vereinbart
 
Unverändert bleibt die aktualisierte Zuordnung von Kommunen zu unterschiedlichen Raumtypen. Unter anderem sollen im Vergleich zum geltenden Landesentwicklungsplan 48 Kommunen von der Kategorie "Ordnungsraum" in die Kategorie "Ländlicher Raum" wechseln, was ihnen von 2024 an höhere Zahlungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich verschafft. 

15 Orte, die derzeit noch dem "Ländlichen Raum" angehören, sollen künftig dem "Verdichteten bzw. dem Hochverdichteten Raum" (früher "Ordnungsraum") zugerechnet werden. Die Landesregierung hat vereinbart, die damit verbundenen finanziellen Einbußen für einen angemessenen Zeitraum degressiv gestaltet auszugleichen. 

Der LEP ist das zentrale Instrument der Landesplanung und Grundlage der Regionalpläne, die beispielsweise Wohn,-, Gewerbe- und Industriegebiete sowie Gebiete für land- und forstwirtschaftliche Nutzung festlegen und von den Regionalversammlungen beschlossen werden. Der Änderungsentwurf soll vor der nächsten parlamentarischen Sommerpause den Landtag passieren. https://landesplanung.hessen.de/ (ci/pm)+++


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