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Bouffier: "Dynamik des Anstiegs gebrochen - aber noch lange nicht am Ziel"
26.11.20 - Die Bundesrepublik wartete am Mittwoch gespannt auf neue Informationen zu den Corona-Regelungen. Die Ministerpräsidenten der Länder und Angela Merkel berieten ab 14:00 Uhr in einer Videokonferenz. In dieser wurde hitzig über die neuen Beschlüsse diskutiert. Volker Bouffier teilte die neuen Maßnahmen in einer Pressekonferenz am Mittwochabend mit. OSTHESSEN|NEWS gibt den Überblick.
"Die Dynamik des Anstiegs wurde gebrochen, aber wir sind noch lange nicht da, wo wir sein sollten. Aus diesem Grund haben wir die bestehenden Maßnahmen verlängert, aber auch für gewisse Bereiche Verschärfungen beschlossen", so der Ministerpräsident. Am Donnerstag tagt das Hessische Corona-Kabinett und trifft Entscheidungen, inwieweit die beschlossenen Grundsätze in Hessen umgesetzt werden. Bouffier betonte am Abend, dass aufgrund der neuen Gesetzgebung nur noch Maßnahmen für vier Wochen beschlossen werden könnten. Daher könne man für die Feiertagsregelungen ausschließlich unter Vorbehalt einen Ausblick geben.
Das sind die geplanten Regelungen für den Dezember
- Für Geschäfte und Kaufhäuser mit mehr als 800 Quadratmetern gilt die Regel: 20 Quadratmeter pro Kunde, für kleinere Lokalitäten gilt weiterhin zehn Quadratmeter pro Kunde
- Private Treffen werden ab sofort auf fünf Personen aus maximal zwei Hausständen beschränkt; Kinder unter 14 Jahren zählen nicht
- Für Treffen in Privatwohnungen gilt weiterhin die ausdrückliche Empfehlung sich an diese Begrenzung zu halten, ein Verbot gibt es nicht
- Bei besonders hohen Inzidenzwerten sollen schulspezifisch weiter einschränkende Maßnahmen getroffen werden, der Schul- und Kindergartenbetrieb wird abgesehen davon nicht weiter eingeschränkt
- Die vom Bund beschlossenen Novemberhilfen werden auch auf den Dezember ausgeweitet, der EU wurde bereits ein Beschluss zur Abstimmung vorgelegt
- Ab Weihnachten bis einschließlich Silvester soll es erlaubt sein, sich mit zehn Personen, egal wie vieler Hausstände zu treffen, Kinder unter 14 Jahren zählen auch hier nicht
- Silvesterfeuerwerk ist auf öffentlichen Plätzen und Straßen untersagt, ein generelles Verbot auf Privatgelände gibt es aber nicht