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- Symbolbild: pixabay

FD/WÜRZBURG Gutachten fehlerhaft

Betrugsverfahren gegen Ex-Schilling-Banker Dr. Hubert-Ralph S. eingestellt

03.12.20 - Der 2018 begonnene Betrugsprozess gegen den ehemaligen Eigentümer der Schilling-Bank, Dr. Hubert-Ralph S. ist jetzt vom Würzburger Landgericht eingestellt worden. S. und zweien seiner Mitarbeiter war vorgeworfen worden, zwischen 2004 und 2013 beim Verkauf einer Kurklinik in Bad Bocklet die vorherigen Eigentümer betrogen zu haben. Deshalb hatte es sowohl im Stammhaus der Schilling-Bank in Hammelburg als auch in weiteren Objekten in Unterfranken sowie am Sitz einer Klinik-Gesellschaft in Bad Bocklet umfangreiche Durchsuchungen gegeben. Die Betrugsvorwürfe hatte der Unternehmer, der auch in Fulda zwei Handelsgesellschaften betreibt, stets bestritten. Im Zuge der Ermittlungen hatte er seinen Vorstandsposten bei der Privatbank freiwillig niedergelegt.

Einer der Anteilseigner der Klinik hatte den Fall 2017 ins Rollen gebracht und erklärt, ihnen seien "hohe Verlustrisiken" vorgemacht worden und sie auf diese Weise zu einem Verkauf ihrer Geschäftsanteile weit unter Wert bewogen worden. S. Verteidiger, der  prominente Frankfurter Anwalt Hanns W. Feigen, der auch den ehemaligen Post-Chef Zumwinkel und Uli Hoeneß vertreten hatte, bestätigte gegenüber O|N die Einstellung des Verfahrens gegen seinen Mandanten. Man sei erleichtert und zufrieden mit dieser Entwicklung. Immerhin habe S. mehrere Monate unschuldig in Untersuchungshaft gesessen. Auf eine Haftentschädigung habe er verzichtet.

Das vom Gericht vorgelegte Gutachten habe nachweislich massive Rechtsfehler aufgewiesen, die auch dem Richter bekannt gewesen seien. Gegen ihn hatte der Anwalt deshalb den Vorwurf der Befangenheit erhoben. Daraufhin war der Prozess im Dezember vor zwei Jahren ausgesetzt worden, der in der Kritik stehende Richter wurde inzwischen nach Schweinfurt versetzt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe habe die Fehlerhaftigkeit des vorliegenden Gutachtens gerügt und den Fall an eine andere Kammer des Würzburger Landgerichts zurücküberwiesen. Von dieser sei Ende November vorgeschlagen worden, das Verfahren einzustellen. Zwar habe er für seinen Mandanten auch einen Freispruch erstreiten können, doch das hätte mindestens ein weiteres Jahr Zeit beansprucht, so Rechtsanwalt Feigen. (ci)+++


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