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Der Senior hatte Tegut zu erpressen versucht und gedroht, Lebensmittel zu vergiften - Symbolbild: pixabay

REGION Er drohte, Lebensmittel zu vergiften

Tegut zu erpressen versucht - Angeklagter (83) in Abwesenheit verurteilt

03.12.20 - Der Fall, der am Donnerstag vor dem Fuldaer Amtsgericht verhandelt werden sollte, hatte im Juni vor zwei Jahren für bundesweite Schlagzeilen gesorgt: ein damals 81-Jähriger aus Sulzbach am Taunus war als Serienerpresser ermittelt und quasi auf frischer Tat von Spezialkräften festgenommen worden. Als Opfer seiner Erpressungsversuche hatte er sich unterschiedliche Lebensmittelketten in Hessen und Nordrhein-Westfalen ausgesucht. Die sollten dem in Geldnot befindlichen Senior hohe Summen zahlen, um so zu verhindern, dass er in deren Läden Lebensmittel verunreinigte und so Gesundheit oder gar Leben der Kunden gefährdete. 

Doch noch während seines letzten Erpressungstelefonats mit Tegut war er am 21. Juni 2018 von einer Spezialeinheit in Frankfurt festgenommen worden. Bei den anschließenden Durchsuchungen konnte umfangreiches Beweismaterial aufgefunden und sichergestellt werden, hatte die Kriminaldirektion des Polizeipräsidiums Osthessen, unter deren Leitung der bundesländerübergreifende Einsatz lag, anschließend mitgeteilt. Darunter befanden sich aber keinerlei Substanzen, die zur Tatausführung bestimmt oder geeignet gewesen wären. Der Senior war auch sofort geständig, als Motiv gab er Geldnot an. Da keine Haftgründe vorlagen, wurde er entlassen.

Amtsrichter Christoph Höflich, Staatsanwalt Christoph Wirth und die Pressevertreter warteten heute Morgen allerdings vergeblich auf das Erscheinen des Angeklagten und dessen Anwältin vor Gericht. Obwohl ihm die Ladung bereits im August zugegangen war, fehlte der inzwischen 83-Jährige ohne Entschuldigung. Er wurde schließlich dennoch in Abwesenheit per Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem muss er 1.000 Euro Geldstrafe an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. 

Als Begründung für die vergleichsweise milde Strafe wurde das hohe Lebensalter und der vergleichsweise instabile Gesundheitszustand des Mannes angeführt - außerdem die Tatsache, dass er vollumfänglich gestanden hatte. Der aktuelle Stand der abgetrennten Verfahren wegen der Erpressungsversuche in NRW war dem Amtsgericht Fulda nicht bekannt.(Carla Ihle-Becker)+++


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