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Buntes Feuerwerk bleibt in diesem Jahr aus. - Symbolbild: Pixabay

ALSFELD "Jahreswechsel in Ruhe begehen"

Feuerwerksverbot in der Alsfelder Altstadt an Silvester und Neujahr

29.12.20 - In der historischen Alsfelder Altstadt gilt ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk, und zwar ganztägig am 31. Dezember 2020 und am 01. Januar 2021. Dies gibt das Ordnungsamt in einer Presseinformation bekannt.

Als örtliche Ordnungsbehörde der Stadt Alsfeld spricht sich Bürgermeister Stephan Paule auch dafür aus, in diesem Jahr auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im kompletten Stadtgebiet zu verzichten: "Obwohl für viele Menschen Feuerwerk und ausgelassenes Feiern zum Jahreswechsel gehören, ist es in Zeiten der momentanen Pandemie nicht statthaft. Als Gemeinschaft müssen wir uns alle das Ziel setzen, die Corona-Pandemie durch das Senken der Infektionszahlen einzudämmen und das Gesundheitssystem durch das Abwenden vermeidbarer Verletzungen zu schonen". Neben dem Infektionsschutz durch das Meiden von Menschenansammlungen sollen insbesondere die alljährlichen kleinen und größeren Silvesterverletzungen vermieden werden, die die stark belasteten Gesundheitsdienste noch zusätzlich belasten würden.

Ob sich zum Jahreswechsel überhaupt Menschen auf der Straße aufhalten dürfen, ist von der weiteren Entwicklung der Pandemie abhängig. Sofern an Silvester – was nach Auskunft des Gesundheitsamtes sehr wahrscheinlich ist – die Sieben-Tages-Inzidenz einen Wert von 200 überschreitet, gilt ab 21:00 Uhr die Ausgangssperre, und zwar bis um 5:00 Uhr am Neujahrstag

Bürgermeister und Ordnungsamt bitten darum, den Jahreswechsel 2020/2021 zuhause und in Ruhe zu begehen. (pm) +++


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