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Neues Jahr, neue Regeln - 2021 bringt viele Neuerungn mit sich OSTHESSEN|NEWS hat den Überblick. - Symbolbild: Pixabay

REGION Neue Gesetze zum Jahreswechsel

Aus für Baby-TV, Impfpflicht gegen Masern & Co: Das ändert sich am 01.01.2021

01.01.21 - Neues Jahr, neues Glück, sagt man so schön. Das neue Jahr steht in den Startlöchern. Mit einem Jahreswechsel geht auch immer eine Vielzahl neuer Regelungen und Gesetze einher. OSTHESSEN|NEWS gibt den großen Überblick, was sich zum 01.01.2021 in den verschiedenen Lebensbereichen alles ändert. 

Gesundheit 

Digitale AU-Bescheinigungen

Ärzte übermitteln Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab dem Beginn des neuen Jahres digital an die Krankenkassen. Somit müssen Patient:innen dies nicht mehr erledigen, beim Arbeitgeber selbst müssen sie allerdings noch abgegeben werden. Zum 01.01.2022 wird diese Übermittlung dann aber auch in einem zweiten Schritt digital ersetzt.  

Elektronische Patientenakte

Bessere Einsicht in Informationen über die eigene Gesundheit - gesetzlich Versicherte können ab dem 01. Januar eine elektronische Patientenakte (ePA) bei ihrer Krankenkasse anfordern, enthalten sind sämtliche Befunde, Arztbriefe, Diagnosen und vieles mehr. Die ePA ermöglicht den Patienten eine schnellere Informationsbeschaffung. Dies soll besonders in Notfällen oder bei Arztwechseln Erleichterung schaffen. 

Aus für Baby-TV 

Eine Nachricht, die sicherlich nicht bei jedem auf Freude stößt. Medizinisch nicht notwendige Ultraschalluntersuchungen von Ungeborenen sind ab dem kommenden Jahr verboten. Durch die neue Regelung will man die Babys bestmöglich schützen. 3D und 4D Ultraschall sind demnach nur noch bei Bedarf möglich, 2D-Ultraschalluntersuchungen finden, wie bisher in der 10., der 20. und 30. Schwangerschaftswoche statt - darüber hinaus bleibt das Babykino ab Januar geschlossen. Wer dennoch einen Extrablick auf seinen Sprössling werfen mag, kann die Kosten einer 2D-Untersuchung selbst tragen. 

Nachweispflicht für Masernimpfung bei Kita- und Schulkindern

Harter Schlag für Impfgegner - Eltern aller Kinder, die bereits vor dem 1. März 2020 zur Schule oder in die Kita gingen, müssen bis spätestens 31. Juli 2021 die Masernimpfung dieser nachweisen. Die Regelung gilt auch für das Personal der Einrichtungen. Als Nachweis dient ein Impfausweis oder das Kinderuntersuchungsheft. Wer sich nicht an diese Vorschrift hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen. 

Verlängerte Frist für das Einlösen von Heilmitteln

Wer kennt es nicht, der Arzt verschreibt Krankengymnastik und schon geht die Suche nach einem zeitnahen Termin los. Das Rezept soll schließlich nicht verfallen. Diesem Problem wird zum Jahreswechsel Beine gemacht. Ab dem 01. Januar können Heilmittelbehandlungen wie Krankengymnastik, Logopädie, Physio-, Ergo- und Ernährungstherapie oder Podologische Therapie bis zu 28 Tage nach Verordnungsdatum starten. Bisher hatten Patienten nur 14 Tage Zeit. 

Konsum

CO2-Preis: Steigende Kosten für Benzin 

Auto fahren wird zum neuen Jahr teurer. Mit dem Januar ist pro ausgestoßener Tonne CO2 eine Abgabe von 25 Euro fällig. Laut Bundesumweltministerium wird dadurch beispielsweise ein Liter Benzin rund sieben Cent teurer. Die entstehenden Mehrkosten dürfen nämlich von den verbreitenden Unternehmen an den Verbraucher weitergegeben werden. Bis 2025 soll der CO2 Preis stetig steigen, die gewonnenen Gelder sollen dem Klimaschutz und einer erhöhten Pendlerpauschale zugutekommen. So will man Arbeitnehmer, mit weitem Arbeitsweg nicht benachteiligen. 

Zurück zum regulären Mehrwertsteuersatz

Aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise beschloss die Bundesregierung in diesem Jahr eine zeitbegrenzte Senkung der Mehrwertsteuer. Diese endet zum 31. Dezember 2020. Ab dem neuen Jahr gilt wieder der bekannte Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent und sieben Prozent auf Waren des täglichen Bedarfs. 

Bessere Kennzeichnung von Wein

Für alle die während der beiden Lockdowns ins Team "Zu Vino sag ich nie no" gewechselt sind, gibt es gute Neuigkeiten. Lichtblick im Etikettenwirrwarr sozusagen - ab Januar soll der Verbraucher mit nur einem Blick auf das Etikett der Flasche die Qualität des Weins erkennen können. Helfen soll hierbei eine Herkunftspyramide - je enger begrenzt die Herkunftsangabe, desto höher die Qualität. Ganz oben in der Pyramide sind Weine mit einzelnen Weinberglagen zu finden, ganz unten stehen Landweine aus Deutschland ohne genauere Herkunftsangaben - eine simple Grafik mit viel Wirkung. 

Einkommen und Abgaben

Höherer Mindestlohnsatz

Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum Jahreswechsel auf 9,50 Euro pro Stunde. Die schrittweise Erhöhung begann bereits im Januar 2020. Bis Sommer 2022 soll ein Mindestlohn von 10,45 Euro erreicht werden - am 01. Juli 2021 steht der nächste Zwischenschritt an, hier steigt er dann auf 9,60 Euro. 

Grundfreibetrag für Einkommensteuer steigt

Freudige Nachrichten für Arbeitnehmer - der Grundfreibetrag des eigenen Einkommens, auf den man keine Steuern zahlen muss, steigt im kommenden Jahr um 336 Euro auf 9.744 Euro jährlich. 

Höhere Kfz-Steuer für Spritschlucker

Wer umweltfreundlich fährt, der wird belohnt. So lautet die Devise für 2021. Ab dem 01. Januar gilt die Regel: Wer ein Fahrzeug mit hohem CO2-Ausstoß zulassen möchte, muss auch mehr Kfz-Steuer zahlen. Die verschärfte Klimakomponente soll Verbraucher dazu animieren, umweltfreundlichere Fahrzeuge zu erwerben. 

Solidaritätszuschlag entfällt für viele 

Der sogenannte Soli, eine Sondersteuer zum Aufbau Ostdeutschlands, wird für die Mehrheit der Steuerzahler ab Januar nicht mehr fällig - rund 90 Prozent werden dann nicht mehr zur Kasse gebeten. Für 6,5 Prozent der Steuerzahler wird die Abgabe nur noch teilweise berechnet. Hier gilt das Prinzip je höher das Einkommen, desto höher der Solidaritätszuschlag. Die übrigen 3,5 Prozent, die deutschen "Bestverdiener" müssen, wie in den vergangenen Jahren weiterhin voll zahlen. 

Leistungen des Staats

Grundsicherung und Sozialhilfe

Zum Jahreswechsel erhöht sich der Hartz-IV-Regelsatz um 14 Euro auf 446 Euro pro Monat. Wer zwischen 18 und 24 Jahren alt ist, bei den Eltern wohnt und Grundsicherung bezieht, erhält ab Januar 357 Euro - ein Plus von 12 Euro im Gegensatz zu 2020. Auch bei den Grundsicherungszahlungen für Kinder sind die Sätze angestiegen. Für Kinder bis fünf Jahren gibt es nun 283 Euro, 33 Euro mehr als aktuell. Sechs bis 13-Jährige erhalten mit 309 einen Euro zusätzlich, 14- bis 17-Jährige erhalten mit einer Steigerung um 45 Euro auf 373 Euro das größte Plus. 

Kindergeld

Das Zweite Familienentlastungsgesetz sorgt für eine Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen zum 01. Januar. So erhalten Eltern 15 Euro mehr pro Kind. Für das erste und zweite Kind gibt es damit 219 Euro pro Monat, für das dritte 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro.

Grundrente

Sie ist endlich da - ab dem neuen Jahr erhalten rund 1,3 Millionen Menschen mit kleiner Rente die sogenannte Grundrente also Plus obendrein. Berechtigt ist, wer mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge nachweisen kann. Hier ist egal, ob diese aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeiten bestehen. Beantragen muss man die neue Grundrente nicht, zudem wird sie gestaffelt ausgezahlt. Bei 35 Beitragsjahren ist die maximale Höhe erreicht, vorausgesetzt das monatliche Einkommen als Rentner liegt für Alleinstehende bei maximal 1250 Euro und Eheleute oder Lebenspartner bei 1950 Euro. Einkünfte, die höher sind, werden bis zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. 

Behörden

Personalausweis wird teurer 

Wer älter als 24 Jahre ist und einen neuen Personalausweis benötigt, auf den kommen ab Januar deutlich höhere Kosten zu. Fast 10 Euro fallen ab dem neuen Jahr mehr an - 37 Euro statt die bisherigen 28,80 Euro.  Personalausweise, die ab August 2021 beantragt werden, erhalten zudem einem Chip mit zwei Fingerabdrücken, auch dies ist neu.

Eben alles wie immer, sogar in Zeiten von Corona - neues Jahr neue Regeln. Wir hoffen unsere Übersicht hilft Ihnen dabei den Durchblick zu behalten. (mi) +++


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