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Die Polizei wird auch an Silvester verstärkt Kontrollen durchführen. - Archivfoto: O|N/Christian P. Stadtfeld

REGION Einsatzkräfte appellieren an Vernunft!

An Silvester: Polizei zeigt verstärkt Präsenz - Kontrolle der Ausgangssperre

30.12.20 - Nachdem sich die allermeisten Menschen in Osthessen über Weihnachten an die geltenden Verordnungen und Verfügungen zur Eindämmung des Corona-Virus gehalten haben, appelliert die Polizei auch weiterhin an die Vernunft der osthessischen Bevölkerung - gerade an Silvester.

Bereits seit Mitte Dezember gilt für die Landkreise Fulda, Hersfeld-Rotenburg und den Vogelsbergkreis wegen der hohen Inzidenz-Werte eine nächtliche Ausgangssperre - so aktuell auch in der Silvesternacht (31.12.) zwischen 21 und 5 Uhr. Das bedeutet, dass sich in dieser Zeit niemand ohne triftigen Grund im öffentlichen Raum aufhalten darf und lässt einen ungewohnt stillen Übergang ins Jahr 2021 erwarten.

Verstärkte Kontrollen in allen drei osthessischen Landkreisen

Dennoch ist das Polizeipräsidium Osthessen gut vorbereitet und wird auf den osthessischen Straßen und Plätzen mit einem personell starken Nachtdienst präsent sein. Dabei legt die osthessische Polizei ihren Schwerpunkt in der Überwachung und Durchsetzung der geltenden Verfügungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Seit in Kraft treten der Ausgangsbeschränkungen wurden im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Osthessen Verstöße im oberen zweistelligen Bereich festgestellt, die Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Folge hatten.

Polizei appelliert an Verantwortungsbewusstsein

Damit alle einen guten Start ins neue Jahr erleben und hoffnungsvoll auf ein sich normalisierendes und gesundes Jahr 2021 blicken können, appelliert die osthessischen Polizei an die Einhaltung der gültigen Verordnung der Hessischen Landesregierung und der Allgemeinverfügungen der osthessischen Landkreise zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Dort finden sich auch die aktuellen Regelungen und Empfehlungen im Umgang mit Feuerwerkskörpern.

Die vollumfänglichen Rechtsverordnungen sind unter www.hessen.de oder auf der Homepage ihrer örtlich zuständigen Kreisverwaltung nachzulesen. (pm) +++


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