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Bereits 38.000 Hessen haben die erste Impfung gegen das Corona-Virus seit dem 27. Dezember erhalten. - Foto: picture alliance/dpa | Frank Molter

REGION Wie geht es weiter?

38.000 Hessen bereits geimpft: Weiterer Impfstoff für Freitag angekündigt

05.01.21 - Rund 38.000 Hessen, die der höchsten Priorisierungsgruppe nach der Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums angehören, haben seit dem 27. Dezember 2020 ihre Corona-Schutzimpfung erhalten. Der zugelassene Impfstoff steht aktuell nur in sehr begrenzter Menge zur Verfügung, daher wurden zunächst Bewohner:innen sowie das Personal von Alten- und Pflegeheimen durch mobile Impfteams aufgesucht. Zugleich haben Mitarbeiter:innen in Kliniken Corona-Schutzimpfungen erhalten, die besonders im Kampf gegen SARS-COV-2 gefordert sind.

Kai Klose Archivfotos: O|N

Peter Beuth

"Der Impfstart in Hessen ist gut verlaufen. Die Anzahl der verfügbaren Dosen ist weiterhin sehr begrenzt, deshalb haben wir bei denen begonnen, die der Corona-Schutzimpfung am dringendsten bedürfen, weil sie im Falle einer Infektion ein hohes Risiko einer schweren Erkrankung tragen. Im Bundesvergleich kommen wir mit unseren mobilen Impfungen so zügig voran, dass in Hessen bisher mit die meisten Impfungen verabreicht werden konnten. In den kommenden Tagen werden wir sämtliche derzeit zur Verfügung stehenden Impfdosen durch die mobilen Teams und die Impfungen in den Krankenhäusern aufgebraucht haben." 

"Erst mit den weiteren Lieferungen können in einem nächsten Schritt auch Impfstoffe in den ersten sechs regionalen Impfzentren ausgegeben werden. Sie versorgen zunächst ganz Hessen, bis genug Impfstoff zur Verfügung steht. Unser Ziel ist es, sobald ausreichend Dosen zur Verfügung stehen, in allen Impfzentren großflächig Impfungen anbieten zu können", so Innenminister Peter Beuth und Gesundheitsminister Kai Klose.

Weiterer Impfstoff angekündigt

Die nächste Impfstoff-Lieferung ist für den 8. Januar 2021 angekündigt. Hessen soll dann rund 49.000 Impfdosen erhalten. Die darauffolgenden Lieferungen mit jeweils weiteren rund 49.000 Dosen hat der Bund für den 18. und den 25. Januar 2021 terminiert. Ab dann sollen wöchentlich jeweils montags Lieferungen erfolgen. Im Januar erhalten alle Bundesländer zunächst drei Lieferungen.

Erste Impfzentren öffnen am 19. Januar 

Grafik: Land Hessen

Verbunden mit der Ankündigung des Bundes, dass ab 18. Januar wöchentlich weitere Impfstoff-Lieferungen folgen, öffnen in Hessen ab dem 19. Januar 2021 die ersten sechs regionalen Impfzentren in Kassel, Gießen, Fulda, Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt. Ab dem 12. Januar 2021 können sich Personen aus der ersten Priorisierungsgruppe für ihren persönlichen Impftermin anmelden (bitte beachten Sie unsere Hinweise zu den Priorisierungsgruppen weiter unten). Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Frauen und Männer, die 80 Jahre und älter sind. Zwei Wege führen für Angehörige der ersten Gruppe zum persönlichen Impftermin: telefonische Anmeldung über die Hotline 116 117 oder Onlineanmeldung über die Webseite impfterminservice.de.

Hinweis: Da noch nicht ausreichend Impfstoffe für alle Personen der höchsten Priorisierungsgruppe zur Verfügung stehen, richtet sich die Anzahl der verfügbaren Termine zunächst auch nach Menge des verfügbaren Impfstoffs.

Optimismus bei Beuth und Klose

Der hessische Innenminister Peter Beuth und der hessische Gesundheitsminister Kai Klose erklärten: "Wir wollen so zügig wie möglich bei den so wichtigen Schutzimpfungen vorankommen. Wir sind auf einem guten Weg. Die mobilen Impfteams sind seit Impfstart unterwegs. Noch im Januar wird in Hessen ein großer Anteil der Bewohner:innen sowie der Mitarbeiterschaft der Alten- und Pflegeheime geimpft sein. Angesichts noch überschaubarer Impfstoffmengen können zunächst nur sechs regionale Impfzentren öffnen und auch diese werden noch nicht unter Volllast laufen. Sobald eine erhöhte Impfstoffproduktion und Zulassungen für wirksame Impfstoffe in Europa erfolgen, können wir unsere weiteren Impfzentren öffnen. Aktuell hat aber noch der Schutz in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für das Personal in den besonders belasteten Krankenhäusern höchste Priorität."

Wann werden über 80-Jährige geimpft, die nicht in ein Impfzentrum kommen können?

Der derzeit verfügbare und in der Bundesrepublik zugelassene Impfstoff von BioNTech ist hochwirksam, aber sehr anspruchsvoll in der Verarbeitung. Er muss bei unter 70 Grad Celsius gekühlt werden, kann nur wenige Tage in einem handelsüblichen Kühlschrank erhalten werden, ist nur sehr eingeschränkt transportabel und muss dann rasch verimpft werden. Frauen und Männer, die älter als 80 Jahre sind und aufgrund körperlicher Einschränkungen ein Impfzentrum nicht aufsuchen können, werden zu Hause geimpft. Die mobilen Impfteams der Landkreise und kreisfreien Städte, die aktuell noch in den Alten- und Pflegeheimen im Einsatz sind, werden die Hausbesuche durchführen.

Das Land Hessen wird alle über 80-Jährigen schriftlich über die Anmeldungen für die persönliche Schutzimpfung informieren und ein Erfassungsverfahren für häusliche Impftermine starten. Es wird aufgrund der geringen Impfmengen noch einige Wochen in Anspruch nehmen, bis Hausbesuche durch mobile Impfteams in Hessen landesweit erfolgen können. Es ist daher nach wie vor von großer Bedeutung, dass Angehörige sowie Pflegerinnen und Pfleger die Abstands- und Hygieneregeln weiterhin beherzigen, um die betroffenen Seniorinnen und Senioren vor einer Infektion zu schützen.

Bundesweite Einteilung der Priorisierungsgruppen laut Impfverordnung

 A. Schutzimpfungen mit höchster Priorität (§ 2 ImpfVO)
- Personen ab dem 80. Lebensjahr
- Personen in Alten- und Altenpflegeeinrichtungen (Mitarbeiter/innen und Bewohner/innen)
- Mitarbeiter/innen ambulanter Pflegedienste
- Mitarbeiter/innen in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Covid-19-Expositionsri-siko (insb. Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste)
- Mitarbeiter/innen in medizinischen Einrichtungen, in denen Personen behandelt werden, bei denen eine Covid-19-Infektion schwere bzw. tödliche Verläufe erwarten lässt (insb. Hämato-Onkologie, Transplantationsmedizin)

B. Schutzimpfungen mit hoher Priorität (§ 3 ImpfVO)
- Personen ab dem 70. Lebensjahr
-Personen mit besonderem Risiko eines schweren oder tödlichen Infektionsverlaufs (Personen mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung und Organtransplantierte)
- Personen in Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften
- Personen, die im öGD oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind

C. Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität (§ 4 ImpfVO)
- Personen ab dem 60. Lebensjahr
 - Personen, bei denen aufgrund einer bestimmten chronischen Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, welches keine Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut
- Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, in den Parlamenten und in der Justiz,
- Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, Ernährungs- und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,
- Personen, die als Erzieher/innen oder Lehrer/innen tätig sind,
- Personen, mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter/innen, Beschäftigte in Verteilzentren oder der Fleischverarbeitenden Industrie,
- Personen, die im Einzelhandel tätig sind.   +++


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