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FREIENSTEINAU Geflügelbestände sollen kontrolliert werden

Ministerium bestätigt: H5N8-Virus bei Pfauen festgestellt - "weitere Tötungen"

09.01.21 - Das Ehepaar Amend aus Freiensteinau (Vogelsbergkreis) bangt seit Tagen um ihren Vogelbestand - O|N berichtete bereits. Zuvor konnten bei Pfauen die Geflügelpest nachgewiesen werden, weitere Vogelarten sollten laut RP und Sozialministerium auf bloßen Verdacht gekeult werden. Nun folgt am Freitagmorgen eine Pressemitteilung vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Thema. Darin heißt es unter anderem, dass in Haltungen, in denen der Erreger nachgewiesen werde, alle Vögel getötet werden müssten.

In der Voliere befanden sich Pfauen. Diese wurden auf das Virus positiv getestet. ...Archivfoto: O|N/Maria Franco

Am 7. Januar sei der erste Fall von klassischer Geflügelpest in einer privaten Vogelhaltung in Hessen festgestellt worden. Innerhalb weniger Tage hätten 16 Pfauen des Bestandes massive Krankheitserscheinungen aufgewiesen und verendeten. Die Behörden konnten den hochpathogenen Virus-Subtyp H5N8 nachweisen. Zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung des Geflügelpesterregers werden Restriktionszonen von drei und zehn Kilometern um den Ausbruchsort eingerichtet, in denen verschärfte Kontrollmaßnahmen gelten. Der Ausbruchsort liegt in der Gemeinde Freiensteinau im Vogelsbergkreis. Unter anderem müssten innerhalb der zehn Kilometern um den Ausbruchsort Geflügel und andere gehaltene Vögel bis zur Aufhebung des Beobachtungsgebiets in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen gehalten werden. Ein Freilauf ist laut dem Ministerium untersagt. Die Tierhalterinnen und Tierhalter würden durch eine entsprechende Allgemeinverfügung im jeweiligen Mitteilungsblatt des Landkreises informiert.

"Der aktuelle Ausbruch zeigt, dass Geflügelpest­erreger weiterhin in der Wildvogelpopulation kursieren und jederzeit mit neuen Fällen gerechnet werden muss. Dies gibt uns dringenden Anlass zu einer erhöhten Wachsamkeit", sagte Landwirtschaftsministerin Priska Hinz. "Vor allem darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt werden, die mit Hausgeflügel in Kontakt kommen können. Geflügel darf außerdem nicht an Gewässern trinken, zu denen auch wildlebende Vögel Zugang haben", erklärte die Ministerin. "Es muss weiterhin alles unternommen werden, um eine Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände zu vermeiden. Die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen hat oberste Priorität. Ich appelliere daher an alle Geflügelhalterinnen und -halter, ihre Bestände intensiv zu kontrollieren und Auffälligkeiten wie beispielsweise eine erhöhte Sterblichkeit oder reduzierte Leistung umgehend an die jeweils zuständige Veterinärbehörde zu melden."

Hintergrund

Das Ministerium erklärt im weiteren Verlauf den Hintergrund der Maßnahmen: "Mit der Rückkehr der Zugvögel besteht in jedem Jahr die Gefahr des Ausbruchs von Geflügelpest in Deutschland. Die hochpathogenen Varianten dieser Viren können zu massenhaften Todesfällen insbesondere in Hühner- und Putenhaltungen führen. In Haltungen, in denen der Erreger nachgewiesen wird, müssen alle Vögel getötet werden.

Die in diesem Jahr zirkulierenden Viren haben bereits zum Tod von tausenden Wasservögeln an den norddeutschen Küsten geführt. Deutschlandweit wurden bisher über 30 Ausbrüche in Geflügelhaltungen festgestellt. Fast 170.000 Hühner, Puten, Gänse und Enten mussten bereits getötet werden. Andere Staaten wie die Niederlande, Belgien, Frankreich, Dänemark, Italien und Polen sind ebenfalls betroffen. In Hessen wurde bereits Mitte Dezember bei tot aufgefundenen Schwänen an den Ober-Mooser Teichen im Vogelsbergkreis die Virusinfektion festgestellt.

Funde von verendetem Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse) sollten der zuständigen Veterinärbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt gemeldet werden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden. Die derzeit in Deutschland unter Wildvögeln verbreiteten Influenzaviren sind stark an Vögel angepasst. Eine Übertragung auf den Menschen ist deshalb unwahrscheinlich. Trotzdem sollten tote Wildvögel nicht mit den bloßen Händen angefasst werden. Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wie Atemwegserkrankungen oder Entzündungen der Lidbindehäute nach dem Kontakt mit toten oder krank erscheinenden Wildvögeln, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Auf der Homepage des Umweltministeriums sind unter dem folgenden Link ein Merkblatt mit Hinweisen zu Biosicherheitsmaßnahmen insbesondere auch für kleine Geflügelhaltungen sowie ein Merkblatt mit Vorsichtsmaßnahmen zum Umgang mit tot aufgefundenen Wildvögeln abrufbar: https://umwelt.hessen.de/verbraucher/tiergesundheit-tierseuchen/tierkrankheiten-tierseuchen/aviaere-influenza-gefluegelpest "(mkr/pm) +++


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